Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat
entscheidet gemäß § 8 der Satzung der Technischen Betriebe Schwelm (AöR) über
die Feststellung des Wirtschaftsplanes.
Der Entwurf für den
Wirtschaftsplan 2011 der TBS AöR wird zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
Er beinhaltet die Ansätze für
die TBS-eigenen Aufgaben sowie die Ansätze des Arbeitsentwurfs zum städtischen
Haushaltsplan (Stand September 2010) für den Dienstleistungsbereich. Die
städtischen Ansätze werden nach Verabschiedung des Haushaltsplans in den
Wirtschaftsplan der TBS nachrichtlich übernommen. Da die Aufwendungen im
Dienstleistungsbereich von der Stadt ausgeglichen werden, sind diese Inhalte
ergebnisneutral.
Hinsichtlich der Beratung des
Stellenplanes wird auf die nichtöffentliche Stellenübersicht gemäß Vorlage VR
181/2010 hingewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2011 der
Technischen Betriebe Schwelm AöR inkl. Stellenplan wird festgestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, eventuelle Änderungen im Dienstleistungsbereich vorzunehmen, die sich aus Beratung und Verabschiedung des städtischen Haushaltsplanes ergeben.