Betreff
Teilnahme am Wettbewerb "Ab in die Mitte! - Die City-Offensive NRW 2011"
Vorlage
197/2010
Aktenzeichen
5/6 - 6.3 Da
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Unter einem jährlich wechselnden Motto setzt sich die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen seit geraumer Zeit dafür ein, die Innenstädte zu stärken. Die Förderung „Ab in die Mitte! Die City-Offensive NRW“ wendet sich insbesondere gegen die nachlassende Anziehungskraft der Innenstädte, die mit Leerständen, Filialisierung und Verkehrsproblemen das Stadtbild vieler Innenstädte prägen. Das Förderprogramm wird jedes Jahr ausgeschrieben. Nach erfolgter Ausschreibung durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) können sich Kommunen mit einem sog. Wettbewerbsantrag um Fördermittel bemühen. In diesem Wettbewerbsantrag ist das Projekt zur Attraktivitätssteigerung der Innenstädte zu beschreiben, welches unter Mitwirkung von Kommune, Einzelhandel, Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisationen erarbeitet wurde. Eine durch das Ministerium bestellte Jury wird die eingesandten Wettbewerbsanträge bewerten und die besten Projekte zur Förderung vorschlagen.

 

Das Jahresmotto 2011 des o. g. Landeswettbewerbs lautet: „INNENhandelnSTADTverwandeln“. Dieses Motto betont die enge Verknüpfung von Stadt und Handel sowie ihre wechselseitigen Abhängigkeiten. Die Verwaltung regt daher an, sich an diesem Wettbewerb um Fördergelder zu beteiligen. Hierzu ist unter Einbeziehung aller Beteiligten ein Konzept zu erarbeiten, dass - dem vg. Jahresmotto entsprechend - vorrangig die Attraktivitätssteigerung des Schwelmer Einzelhandels zum Ziel hat. Ein entsprechender Wettbewerbsantrag muss bis zum Ende der Bewerbungsphase am 05.11.2010 gestellt werden.

Es haben bereits ideenbildende Gespräche einer entsprechenden Arbeitsgruppe unter Federführung der Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm (GSWS) stattgefunden. Als Bestandteile eines noch im Detail auszuarbeitenden Gesamtkonzeptes wurden bislang u. a. erarbeitet:

 

  • Aktionswoche mit besonderen Angeboten bei Händlern und Dienstleistern.
  • Wettbewerb zur Auflage einer „Schwelmer Einkaufstasche“.
  • Mitternachtsshopping (Einbindung Sommernachtstraum).
  • Quartiersbildung und -vermarktung zur Aktivierung der Händlerschaft (Probelauf/Vorlauf ggf. für eine Interessen- und Standortgemeinschaft/ISG).
  • Zusammenführung von Gastronomie und Braukunst in speziellen kulinarischen Angeboten.
  • Mobilitätsaktion mit Schwerpunkt Elektromobilität (Fahrrad, Auto etc.).
  • Besucherführungen (u.a. mit den Themen allg. Geschichte, Stadtökologie).
  • Gemeinsame Präsentation der Rettungs- bzw- Hilfskräfte „Tag der Helfer/Retter“.
  • Vitalisierung des Schwelmer Wochenmarktes.
  • Patenschaften für Sitzbänke durch Anlieger zur Steigerung der Aufenthaltsqualität.
  • Zwischennutzung von Leerständen durch Kunst, Kultur und Vereine.
  • Durchführung eines Laufevents in der Innenstadt.
  • Lichtinszenierungen in der Altstadt zur Präsentation der Baukultur.
  • „Blick hinter die Fassade“ zur Darstellung der Wohnqualität. Erlebbarmachen der Innenhöfe und -gärten.
  • Inszenierung der Schwelmer Plätze unter Einbeziehung der Anlieger.
  • Aktionsbühnen als Plattform für Künstler, Musiker und Vereine.
  • Vorstellung von Handwerks-, Dienstleistungs- und Industriebetrieben aus den städtischen Randbereichen in der Innenstadt (Cross-Marketing).

 

Die Projekte bzw. Aktionen müssen mindestens acht Veranstaltungstage inklusive eines Wochenendes umfassen. Die geförderten Maßnahmen sollten in den Monaten Juli bis Oktober 2011 durchgeführt werden. Für Schwelm ist die erste Juli-Woche 2011 vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Teilnahme am Landeswettbewerb 2011 „Ab in die Mitte! Die City-Offensive NRW“ gemäß den Ausführungen in der Verwaltungsvorlage 197/2010.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Für Schwelm ist ein Gesamtprojektvolumen von 50.000 € (Marketingmittel, Sachkosten, externe Personal für Künstler etc.) veranschlagt. In Anlehnung an die Fördersätze bei der Städtebauförderung ist von einer Förderquote bei Haushaltssicherungsgemeinden von 80% = 40.000 € auszugehen. Dabei ist die Einwerbung von Kostenanteilen Dritter Voraussetzung für die Förderung. Diese werden auf den kommunalen Eigenanteil angerechnet, soweit ein Anteil von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der Kommune verbleibt. Der zu erbringende Anteil der Stadt Schwelm und Dritter liegt damit bei jeweils 10% = 5.000 €. Für den städtischen Anteil gibt es die Zusage zur Kostenübernahme durch einen Sponsorpartner. Hinsichtlich der erforderlichen Veranschlagung des vg. Finanzierungskonzeptes im städtischen Haushalt hat die Aufsichtsbehörde bereits ihr Einverständnis signalisiert.