Betreff
Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen gem. § 125 Abs. 2 BauGB - Ehrenberger Straße (von Obermauerstraße bis Wende- kreis) 1. Abwägung und Beschlussfassung über Anregungen aus der Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicherBelange sowie über Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit 2. Ausbaubeschluss 3. Beschluss über den Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2010
Vorlage
096/2010/7
Aktenzeichen
FB 5/6 Sd
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Das Verfahren über die Planung und den Ausbau der Ehrenberger Straße wird auf der Grundlage des § 125 Baugesetzbuch durchgeführt. Dieses Verfahren erfordert zwingend eine Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Aus dieser Abwägung ist dann ein verbindlicher Beschluss für eine der dargestellten Varianten abzuleiten und zu beschließen.

Grundlage für die Abwägung und Beschlussfassung sind die Vorlagen der Verwaltung 096/2010 und 096/2010/1. Mit der Vorlage der Verwaltung 096/2010/2 wurde die Variante 4 (Shared Spaces) ergänzt.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung war jedoch weiterhin, die Ehrenberger Straße auf der Grundlage der Variante 2 auszubauen.

Mit Schreiben vom 16.09.2010 beantragte die CDU-Fraktion die Ehrenberger Straße in Anlehnung an die Planungsphilosophie „Shared Space“ auszubauen. Über diesen Antrag wurde in der außerordentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 23.09.2010 beraten und wie folgt abgestimmt:

 

Auszug aus dem Entwurf der Sitzungsniederschrift

Beschluss:

            „Die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ehrenberger Straße im Rahmen             der Behörden- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen werden             abgewogen. Der Ausbau der Ehrenberger Straße wird grundsätzlich             beschlossen.“

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

 

                                                                       

                                                                        -     angenommen     -

Beschluss:

            „Die Ehrenberger Straße soll vorrangig in Anlehnung an die             Planungsphilosophie „Shares Space“ ausgebaut werden.“

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

7

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen:

5

 

                                                                        -     angenommen     -

 

 

Herr Guthier stellt mit Anfrage an die Ausschussmitglieder explizit für das Protokoll noch einmal ganz klar fest, dass sich diese durch ihre Abstimmung über Satz 1 aus Buchstabe a) von Punkt 3 des CDU-Antrages vom 16.09.2010 für die Variante 4 aus Vorlage 096/2010/2 ausgesprochen haben.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollte daher die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 23.9.2010 (ohne inhaltliche Veränderung)  neu formuliert werden (Beschlussvorschlag 1. und 2.). Nach Beratung im Ältestenrat vom 29.9.2010 wurde der Beschlussvorschlag weiterhin um Nr. 1 des CDU-Antrags vom 16.9.2010 ergänzt (Beschlussvorschlag 3.).

 

 

 

 

Weitere Erläuterung der Verwaltung:

 

Im Nachgang zu den Erörterungen im Hauptausschuss vom 23.9.2010 wurde die Ausgangsfrage zur erbetenen Stellungnahme nochmals gegenüber dem Städte- und Gemeindebund  NW klargestellt. Insbesondere war zu diesem Zeitpunkt die Aussage unzutreffend, dass der Ausbau der Ehrenberger Straße „auf unbestimmte Zeit“ verschoben werden solle.

 

Der zuständige Dezernent verweist nunmehr darauf, dass in diesem Falle nicht angenommen werden kann, dass das Entstehen einer Beitragspflicht (unzulässigerweise) verhindert werde.

Es sei somit weiter davon auszugehen, dass das BauGB keine Frist zur endgültigen Fertigstellung einer Straße vorsehe, sodass eine Gemeinde aus finanziellen Erwägungen einen Ausbau auch (weiter) zurückstellen könne. 

 

Als problematisch müsse jedoch weiterhin der Fall angesehen werden, dass ein Teil der Straße vor der endgültigen Herstellung aufgrund des längeren Zeitraums seit Baubeginn wieder abgängig werde,  da dann unklar sei, welche Kosten für die dann gegebene Beitragspflicht berücksichtigt werden können.  Die Kosten für den abgängigen Teil werde die Gemeinde nicht in die Beitragsabrechnung einstellen können, es sei aber auch fraglich, ob die aktuellen, aber dann wohl deutlich teureren Herstellungskosten berücksichtigt  werden dürften. Hier müsse dann  ein sachlicher Grund für die lange Verzögerung zwischen Baubeginn und endgültiger Herstellung vorgetragen werden (können) und eine teilweise Beitragsbefreiung (der Anlieger) geprüft werden. Insoweit könnten die Anlieger dann vermutlich einen Vertrauensschutzanspruch geltend machen, nicht mit den deutlich teureren aktuellen Herstellungskosten belastet zu werden.

 

Die Verwaltung begrüßt die Klarstellung. Sie schließt daraus, dass auf Grund der vorstehenden Erwägungen der Beitragsanspruch in einem späteren Verfahren reduziert werden muss. 

Weiterhin bleibt es bei dem Umstand, dass bei einer Verzögerung der Fertigstellung die Stadt jetzt beträchtliche Unterhaltungsmittel aufwenden müsste, die vollständig zu Lasten des allgemeinen Haushalts gingen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ehrenberger Straße im Rahmen der Behörden- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen werden, wie in der Vorlage der Verwaltung 096/2010 dargestellt, abgewogen. Der Ausbau der Ehrenberger Straße wird grundsätzlich beschlossen.

 

2. Die Ehrenberger Straße soll auf der Grundlage des Gedankens des „Shared Space“ und zwar gemäß  der in Sitzungsvorlage 096/2010/2 dargestellten Variante 4   ausgebaut werden.

 

3.  Sämtliche Straßenbaumaßnahmen, unabhängig davon, ob sie über Straßenausbau- oder Erschließungsbeiträge zu finanzieren wären, werden für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung unterlassen bzw. nicht begonnen. Besonders dringende Maßnahmen können im Einzelfall durchgeführt werden. Über die Dringlichkeit entscheidet der Rat.