Sachverhalt:
Nach Verzicht des Herrn Georg Hartmann auf seinen Ausschusssitz als 3. Stellvertreter im Ausschuss für Kultur und Sport soll eine Nachbesetzung durch
                                             Herrn
Heinz-Jürgen Lenz
als sachkundiger Bürger in der Funktion des 3. stellvertretenden Mitglieds der Fraktion der CDU erfolgen.
Die Besetzungsänderung der Mitglieder in den Ausschüssen können gemäß § 50 Abs. 3 letzter Satz GO NRW durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss vollzogen werden. Die Vorschriften des Abs. 3 gelten für die vom Rat zu wählenden stellvertretenden Ausschussmitglieder entsprechend.
Nach Prüfung der Verwaltung ist die Wählbarkeit des neu benannten Mitglieds der
CDU-Fraktion gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die in der Vorlage 195/2010 vorgeschlagene Änderung der stellvertretenden Ausschussbesetzung wird beschlossen.