Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 31.08.2010, eingegangen am 03.09.2010, hat die Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu der am 10.09.2010 stattfindenden Ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben.
Anlagen zur Tagesordnung wurden am 07.09.2010 übersandt.
TOP 1: Genehmigung der
Niederschrift I/10 über die Ordentliche Gesellschafterversammlung am 17. Juni
2010
 TOP 2: Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
im straßengebundenen ÖPNV zwischen VER und WSW mobil – zukünftige Organisation
 TOP 3: Abberufung eines Geschäftsführers der
VER gemäß § 10.1Buchstabe j des Gesellschaftsvertrages
Im Jahr 2008 wurde eine Kooperation mittels eines Vertrages zwischen VER mbH und WSW mobil GmbH geschlossen, ohne damit eine gesellschaftsrechtliche Verknüpfung mit der WSW mobil GmbH einzugehen. Hierfür wurde eine sogenannte verzahnte Führung implementiert, bei der Geschäftsführer bzw. Leitende Angestellte der beteiligten Unternehmen Organverantwortung in den jeweiligen Kooperationsunternehmen übernommen haben. Zwischenzeitlich sind jedoch in den einzelnen Unternehmen Struktur- und Personalentscheidungen getroffen worden, die eine Weiterentwicklung dieser spezifischen Kooperationsform erfordern. Daher haben die Geschäftsführer der jeweiligen Kooperationspartner vereinbart, die verzahnte Führung wieder aufzuheben und sich durch eine schlanke, projektbezogene Organisation zu ersetzen.
Zur formalen Umsetzung der Aufhebung der verzahnten Führung ist es notwendig, einen Geschäftsführer aus der Geschäftsführung der VER mbH abzuberufen.
Hier bedarf es eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung der VER mbH.
Die Kooperation selbst bleibt von diesen Veränderungen unberührt und wird als elementarer Bestandteil der VER – Unternehmensstrategie fortgeführt.
TOP 4: Verschiedenes
Es liegen bisher keine Tagesordnungspunkte vor.
Da die ordentliche Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) bereits am 10.09.2010 stattfindet und Unterlagen zu den Beschlussvorschlägen erst am 07.09.2010 eingegangen sind, können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Stadt Schwelm nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich ist.
Beschlussvorschlag
für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:
Â
Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Städtischer Oberverwaltungsrat Jürgen Kuss oder Vertreter, wird ermächtigt, in der Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) am 10.09. 2010 den Vorschlägen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW.
Datum:Â 09.09.2010
                      gezeichnet                                                     gezeichnet
                      ( Stobbe)                                                        ( Kampschulte)
                      Bürgermeister                                  Ratsmitglied
                      Â
Beschlussvorschlag
für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 09.09.2010 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH) zu genehmigen.
Beschlussvorschlag
für den Rat:
 Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 09.09.2010 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW zur Ordentlichen Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ennepe – Ruhr mbH (VER mbH).