Betreff
Weitere Freigabe von Haushaltsmitteln - 01.01.13.522110 - An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -
Vorlage
191/2010
Aktenzeichen
IM St/Gl
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die TBS AöR haben von der Stadt Schwelm per Ratsbeschluss vom 29.04.2010 den Auftrag erhalten, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung durchzuführen. Über die Buchungsstelle 01.01.13.522110 werden in diesem Zusammenhang von den TBS AöR laufende Unterhaltungsmaßnahmen, u. a. an den Sportplätzen, durchgeführt.

 

Durch Vorlage Nr. 115/2010/1 wurden aufgrund vorliegender Rechnungen der TBS AöR bereits Mittel in Höhe von 70.000 € freigegeben. Im Rahmen der HSK-Prüfaufträge – siehe auch hierzu Vorlage Nr. 159/2010 (Bereich IM / Nr. 4) – konnte der Etatansatz 2010 nach Gesprächen mit den TBS AöR um 23.000 € reduziert werden. Ab 2011 ergibt sich eine jährliche Absenkung des Etatansatzes um 14.000 €. Bei den Gesprächen wurde vom Immobilienmanagement erneut darauf hingewiesen, dass an Unterhaltungsmaßnahmen grundsätzlich nur solche durchgeführt werden, die für einen Mindestbetrieb (u. a. Sicherstellung der Verkehrssicherheit und des Spielbetriebes, Vermeidung von kostenintensiven Folgeschäden) notwendig sind.


Eine dieser dringenden Maßnahmen stellt die Sanierung der Kunststoffbahn des Sportplatzes „An der Rennbahn“ dar. Neben den TBS AöR, die den schlechten Zustand bemängeln, wurde auch im Rahmen des Arbeitskreises Sport von den Vereinsvertretern darauf hingewiesen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Der derzeitige Zustand stellt durch den bei Nässe sehr rutschigen Belag zudem eine Unfallgefahr dar. Um kostenintensive Folgeschäden und mögliche Unfälle zu vermeiden, soll der Auftrag nach Beschlussfassung unverzüglich erteilt werden. Im Etat 2010 stehen für diese Maßnahme einmalig 22.000 € zur Verfügung.

 

Die grundsätzlichen Abstimmungsgespräche bzgl. der Pflegearbeiten durch die TBS AöR haben ergeben, dass bereits seit Jahren Maßnahmen zur Kosteneinsparung durchgeführt werden. Höhere Einsparungen würden, so die TBS AöR, u.a. zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen und möglicherweise die Sperrung/Schließung von öffentlichen Sport- bzw. Grünanlagen nach sich ziehen.


Für die Begleichung der Rechnungen der TBS AöR und die Aufrechterhaltung des Mindestbetriebes in den nächsten Monaten einschl. der Sanierung der Kunststoffbahn des Sportplatzes „An der Rennbahn“ ist die Aufhebung des Sperrvermerkes erforderlich.


Beschlussvorschlag:

Bei der Buchungsstelle 01.01.13.522110 – An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens –  wird der auf Empfehlung des Finanzausschusses vom 15.04.2010 und Beschluss des Rates vom 29.04.2010 beschlossene Sperrvermerk zugunsten des Liegenschaftsausschusses aufgehoben.