Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 05.03.01.533916 – Leistungen in Normalfällen – Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse – sind im Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 95.000 € veranschlagt worden. Kalkuliert waren hier Hilfeleistungen für rund 50 Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.
Aufgrund eines ergangenen Urteils des Bundessozialgerichtes haben die Personen, deren Leistungsanspruch sich auf § 3 AsylbLG – Grundleistungen - gründet, einen Nachzahlungsanspruch für in der Vergangenheit reduzierte Regelsatzleistungen.
Diese einmalig in 2010 anfallenden Beträge belaufen sich auf rund 30.000 €.
Bei der Buchungsstelle 05.03.01.533918 – Leistungen in
Normalfällen – Hilfe in Einrichtungen – sind im Haushaltsjahr 2010 Mittel in
Höhe von 28.500 € veranschlagt worden. Es handelt sich hier um Mittel zur
Begleichung stationärer Krankenbehand-lungen. Â
Aktuell sind 3 Personen aufgrund schwerwiegender Krankheitsbilder von längeren Krankenhausaufenthalten betroffen, sodass die veranschlagten Mittel bei weitem nicht ausreichen. Diese derzeit anfallenden Rechnungsbeträge erzeugen einen benötigten Mehrbedarf in 2010 von rund 20.000 €.
Zur Deckung dieser Mehrbedarfe von insgesamt 50.000 € stehen
Mehreinnahmen in Höhe von 43.000 € bei Buchungsstelle 16.01.02.465110 – Von
TBS, Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen und aus Beteiligungen – und Minderausgaben
von 7.000 € bei Buchungsstelle 06.03.01.533900 – Sonstige soziale Leistungen –
zur Verfügung. Â
Beschlussvorschlag:
Im Ergebnisplan 2010 werden bei den Buchungsstellen 05.03.01.533916 und 05.03.01.533918 insgesamt 50.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung ist teilweise durch Minderaufwendungen i.H.v. 7.000 € bei Buchungsstelle 06.03.01.533900 und durch Mehreinnahmen i.H.v. 43.000 € bei Buchungsstelle 16.01.02.465110 gewährleistet.