Betreff
Magna Charta Ruhr.2010 - Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit
Vorlage
182/2010
Aktenzeichen
IPS Ru
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Angaben der Vereinten Nationen gibt es weltweit 100 bis 250 Millionen Kinderarbeiter unter 15 Jahren. Sie pflücken Baumwolle und Kaffee, knüpfen Teppiche, fertigen Fußbälle, arbeiten in Steinbrüchen, stellen Schmuck her oder drehen Zigaretten.

 

Am 12. Juni 2010 haben 38 Städte und Gemeinden der Kulturhauptstadt Europas RUHR.2010 im Dortmunder Rathaus die „Magna Charta Ruhr.2010 – die Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ unterzeichnet und damit unterstrichen, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit mehr zu kaufen, sondern sich verstärkt für fair gehandelte Produkte zu entscheiden.

 

Es wurde ausdrücklich der Wunsch geäußert, die noch fehlenden Kommunen bis zum Ende des Kulturhauptstadtjahres anzuschreiben und sie zu motivieren, ebenfalls Beschlüsse in ihren Stadträten einzuholen. Aus der Sicht von Dr. Fritz Pleitgen hätte die Kulturhauptstadt RUHR.2010 damit den bisher wohl einmaligen Titel „Faire Kulturhauptstadt“ verdient und würde somit ein kraftvolles Signal der engagierten Kommunen in Europa aussenden.

 

Eine Richtlinie der Europäischen Union zum öffentlichen Beschaffungswesen bestätigt, dass nun auch vergabefremde Kriterien bei öffentlichen Aufträgen berücksichtigt werden sollen. Wörtlich heißt es in Artikel 26 der Richtlinie 2004/18/EG: „Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung der Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen“.

 

Am 13. Februar 2009 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechtes in der vom Bundestag (Drucksache Nr. 16/10117) am 19. Dezember 2008 verabschiedeten Fassung zugestimmt. Im § 97 (4) heißt es nun: „Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftraggeber gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen oder sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist“.

 

Die Stadt Schwelm ist vom Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Herrn Ullrich Sierau, angeschrieben worden und hat sich beim Agenda-Büro der Stadt Dortmund erkundigt, um welche Produkte es sich im einzelnen für Kommunen handeln könnte. Die noch sehr überschaubare Palette betrifft im wesentlichen Tee, Kaffee oder z.B.  T-Shirts, wie manche Kommunen sie Sportvereinen zur Verfügung stellen. Einige der Produkte sind inzwischen nicht mehr teurer als handelsübliche Ware (z.B. Tee), andere, wie z.B. Kaffee, liegen über dem bekannten Preisniveau.

 

Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat keine Bedenken gegen eine Teilnahme der in der Haushaltssicherung befindlichen Stadt Schwelm an der „Magna Charta Ruhr.2010 gegen ausbeuterische Kinderarbeit“.

 

Zur Teilnahme an der „Magna Charta Ruhr.2010 gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ ist ein formaler Ratsbeschluss über den Ausschluss von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit erforderlich.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Unterzeichnung der „Magna Charta Ruhr.2010“ gegen ausbeuterische Kinderarbeit wird beschlossen.