Betreff
Wahl des/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
177/2010
Aktenzeichen
FB 4-51/1 Mk
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für den
Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein/e neue/r 1. stellv. Vorsitzende/r zu wählen,
da der bisherige 1. stellv. Vorsitzende, Herr Hoffmeier, aus dem JHA
ausgeschieden ist.
Nach
§ 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfege-setzes  - AG-KJHG-NW –
werden der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung
von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den
Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.
Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW –GO NW-