Betreff
Wahl des/der 1. stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
177/2010
Aktenzeichen
FB 4-51/1 Mk
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für den Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein/e neue/r 1. stellv. Vorsitzende/r zu wählen, da der bisherige 1. stellv. Vorsitzende, Herr Hoffmeier, aus dem JHA ausgeschieden ist.

 

Nach § 4 Abs. 5 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfege-setzes   - AG-KJHG-NW – werden der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.

 

 

Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung NW –GO NW-