Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben bei den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
Vorlage
176/2010
Aktenzeichen
4/51/12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Buchungsstelle  06.01.03.531800 –Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - sind für das Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 3.600.000 € veranschlagt worden. Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass sich die Summe der Kindpauschalen jährlich um 1,5 % erhöht. Zusätzlich müssen weitere 60.000 € als Nachzahlung für die Endabrechnungen der Betriebskosten aus den Jahren 2007 und 2008 aufgebracht werden.

 

Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 3.740.200 €.

 

Der Mehrbedarf beträgt somit 140.200 €.

 

Als Deckung können Minderaufwendungen eingesetzt werden bei den Buchungsstellen

 

02.01.08.501100 Dienstaufwendungen Beamte                      100.000 €,

05.05.01.501200 Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte 40.000 € und

06.03.01.533900 Sonstige soziale Leistungen                            200 €.

 

 

Da es sich bei den Betriebskostenzuschüssen für die Kindertageseinrichtungen  um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 20 KiBiz handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei der Buchungsstelle 06.01.03.531800 –Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 140.200 € bewilligt.

 

Als Deckung sollen Minderaufwendungen eingesetzt werden bei den Buchungsstellen

 

02.01.08.501100 Dienstaufwendungen Beamte                      100.000 €,

05.05.01.501200 Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte 40.000 € und

06.03.01.533900 Sonstige soziale Leistungen                            200 €.