Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.01.03.531800 –Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - sind für das Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 3.600.000 € veranschlagt worden. Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass sich die Summe der Kindpauschalen jährlich um 1,5 % erhöht. Zusätzlich müssen weitere 60.000 € als Nachzahlung für die Endabrechnungen der Betriebskosten aus den Jahren 2007 und 2008 aufgebracht werden.
Der Mittelbedarf beläuft sich jetzt auf 3.740.200 €.
Der Mehrbedarf beträgt somit 140.200 €.
Als Deckung können Minderaufwendungen eingesetzt werden bei den Buchungsstellen
02.01.08.501100 Dienstaufwendungen Beamte                     100.000 €,
05.05.01.501200 Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte
40.000 € und
06.03.01.533900 Sonstige soziale Leistungen                           200 €.
Da es sich bei den Betriebskostenzuschüssen für die Kindertageseinrichtungen um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 20 KiBiz handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 06.01.03.531800 –Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche - werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 140.200 € bewilligt.
Als Deckung sollen Minderaufwendungen eingesetzt werden bei den Buchungsstellen
02.01.08.501100 Dienstaufwendungen Beamte                     100.000 €,
05.05.01.501200 Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte
40.000 € und
06.03.01.533900 Sonstige soziale Leistungen                           200 €.