Sachverhalt:
1. Einführung
Die Jugendkriminalität hat in der aktuellen Diskussion nicht nur in Deutschland an Tragweite gewonnen. So ist die wahrzunehmende Fokussierung auf die Jugend innerhalb der Medien in Deutschland zu beobachten.
Der vorliegende Jahresbericht gibt einen Einblick in die Jugendkriminalität in der Stadt Schwelm aus Sicht der Jugendgerichtshilfe.
2. Überblick der Straffälligkeiten Jugendlicher und
Heranwachsender (14 – 21 Jahre)
          im Vergleich zur Gesamtzahl der Schwelmer Jugendlichen und       Â
          Heranwachsenden
|
Gesamtzahl der |
davon |
2007 |
2332 |
127 |
% |
100
% |
 5,46 % |
|
|
|
2009 |
2197 |
103 |
% |
100
% |
4,69
% |
Im Jahre 2009 verringerte sich die Zahl der Strafverfahren im Vergleich zu 2007 um insgesamt 24 Fälle.
2.1 Differenzierung der Einwohnerzahlen von Jugendlichen undÂ
      Heranwachsenden nach
Geschlecht und Straffälligkeit
|
2007 |
% |
davon straffällig |
% |
Gesamt
|
2332 |
100
% |
127 |
5,46
% |
weiblich |
1149 |
49,27
% |
25 |
2,18
% |
männlich |
1183 |
50,73
% |
102 |
8,79
% |
          Â
|
2009 |
% |
davon straffällig |
% |
Gesamt
|
2197 |
100
% |
103 |
4,69
% |
weiblich |
1120 |
50,98
% |
23 |
2,05
% |
männlich |
1077 |
49,02
% |
80 |
7,43
% |
Die Anzahl der Straftaten, die von Mädchen oder jungen Frauen begangen werden, ist im Vergleich zu den männlichen Altersgenossen wesentlich geringer. Die Strafverfahren gegen Mädchen bzw. junge Frauen sind im Vergleich zu 2007 geringfügig gesunken.
Auch die Anzahl der männlichen jugendlichen Straftäter hat im Vergleich zu 2007 abgenommen.
          Â
2.2 Einwohnerzahlen
differenziert nach deutschen und Jugendlichen und
     Heranwachsenden mit einem Migrationshintergrund
|
2007 |
2009 |
Deutsche gesamt |
2332 |
2197 |
weiblich |
1149 |
1120 |
männlich |
1183 |
1077 |
|
|
|
Migranten gesamt |
309 |
258 |
weiblich |
150 |
127 |
männlich |
159 |
131 |
|
|
2007 |
% |
davon straffällig |
% |
Migranten gesamt
|
309 |
100
% |
22 |
7,12
% |
weiblich |
150 |
48,54
% |
3 |
2,00
% |
männlich |
159 |
51,46
% |
19 |
12,00
% |
|
2009 |
% |
davon straffällig |
% |
Migranten gesamt
|
258 |
100
% |
53 |
20,54
% |
weiblich |
127 |
49,22
% |
12 |
9,49
% |
männlich |
131 |
50,78
% |
41 |
31,30
% |
          Â
Von den 127 Straftaten im Jahre 2007 sind insgesamt 22 Straftaten von Jugendlichen bzw. Heranwachsenden mit Migrationshintergrund verübt worden. Im Vergleich hierzu hat sich die Zahl im Jahr 2009 deutlich verändert (von 103 Straftaten wurden 53 von Jugendlichen mit Migrationshintergrund begangen). Die Zahl der straffällig gewordenen weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden mit Migrationshintergrund ist im Vergleich zu 2007 mit insgesamt 3 Fällen im Jahr 2009 auf insgesamt 12 Fälle gestiegen.
3. Allgemeines
Im Berichtsjahr 2009 wurden 103 Verfahren bei der Jugendgerichtshilfe abgeschlossen. Es wurde eine Verringerung um 24 Verfahren (127 Verfahren im Jahr 2007) festgestellt. Bei den 103 Verfahren handelt es sich um 68 Verfahren, die mit einer Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hagen bzw. Wuppertal und mit einem Gerichtstermin bei den zuständigen Jugendrichtern erledigt wurden. 35 Verfahren wurden im Rahmen der Diversion – beschleunigtes und verkürztes Verfahren im direkten Zusammenwirken von Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe – abschließend bearbeitet. Bei Diversionsverfahren werden überwiegend Ersttäter mit Bagatelldelikten bearbeitet.
4. Kriminalitätsentwicklung
Von den 103 Gerichtsverfahren waren 69 Angeklagte Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren und 34 Angeklagte Heranwachsende im Alter von 18-21 Jahren.
|
Gesamtzahl straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden Täter |
Gesamtzahl der Ersttäter |
Mehrfachtäter |
2007 |
127 |
71 |
56 |
% |
100
% |
56
% |
44
% |
|
|
|
|
2009 |
103 |
66 |
37 |
% |
100
% |
64
% |
36
% |
Ca. 64 % aller Straftaten wurden von Ersttätern und ca. 36 % von Mehrfachtätern im Berichtsjahr 2009 begangen. Die Zahl der Mehrfachtäter ist im Vergleich zu 2007 von 44 % auf 36 % gesunken.
Aus der Praxis heraus kann festgestellt werden, dass die Mehrzahl der angeklagten Jugendlichen und Heranwachsenden einmalig strafrechtlich in Erscheinung treten. Eine gewisse Anzahl von Intensivtätern ist zu beobachten. Dieser Prozentsatz der Mehrfachtäter fällt im Rahmen der Jugendgerichtshilfe negativ durch die Fülle und den Grad der begangenen Taten auf.
An den 103 Gesamtverfahren waren 50 Jugendliche / Heranwachsende mit deutscher Staatsangehörigkeit beteiligt und 53 Jugendliche / Heranwachsende mit einem Migrationshintergrund.
5.  Deliktbereiche
Der Schwerpunkt der Delikte im Berichtsjahr 2009 lag in den Bereichen Diebstahl, Körperverletzung, Vergehen im Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
In dem folgenden Diagramm werden die einzelnen Delikte in Vergleich zueinander gestellt:
6.
Arbeitsbereich
der Jugendgerichtshilfe
Sobald ein Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jahre) oder Heranwachsende (18-21 Jahre) eingeleitet wird, ist die Jugendgerichtshilfe zu informieren und wird tätig.
Die gesetzliche Arbeitsgrundlage für das Handeln der Jugendgerichtshilfe ist in den §§ 50 Abs. 3 Satz 2 und § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie im § 52 SGB VIII geregelt.
§ 38 JGG führt aus: „Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte im Verfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung. Sie unterstützen zu diesem Zweck die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten und äußern sich zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind. [...] Soweit nicht ein Bewährungshelfer dazu berufen ist, wachen sie darüber, dass der Jugendliche Weisungen und Auflagen nachkommt“(Auszug aus dem § 38 JGG).
In den 103 Verfahren wurden alle betroffenen Jugendlichen / Heranwachsenden zu einem Gespräch eingeladen. Zum Teil waren Mehrfacheinladungen notwendig; wenige erschienen gar nicht.
Im Rahmen der Gerichtsverfahren wurden jeweilige aktuelle Berichte zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Jugendgericht erstellt. Im Ergebnis wurden Vorschläge zu Maßnahmen dem Gericht und der Staatsanwaltschaft unterbreitet. Die Teilnahme der Jugendgerichtshilfe an den Gerichtsverfahren ist obligatorisch. Die seitens der Gerichte verhängten Weisungen und Auflagen wurden durch die Jugendgerichtshilfe betreut und überwacht.
In der Aufstellung der Verurteilungen wird deutlich, dass die Mehrzahl der Täter (insbesondere die Anzahl der Ersttäter) mit der Weisung bzw. Auflage belegt werden, gemeinnützige Arbeitstunden zu verrichten. Daneben werden von der Jugendgerichtshilfe Schwelm, in Kooperation mit anderen Städten und freien Trägern der Jugendhilfe, mehrere soziale Gruppenkurse mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten angeboten:
> Sozialer Trainingskurs
> Kurs für junge Ladendiebe
> Verkehrserziehungskurs
> Beratungskurs für jugendliche Konsumenten illegaler Drogen
Es ist zu betonen, dass das Jugendgerichtsgesetz im Jugendstrafrecht den „Erziehungscharakter“ beinhaltet und als maßgebendes Leitbild verkörpern soll. So können die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden durch die jeweiligen tatangemessenen Weisungen/Auflagen ihre begangene Tat aufarbeiten, und die Folgen von weiteren Straftaten werden ihnen bewusst gemacht.
In dem folgenden Diagramm werden die jeweiligen Weisungen/Auflagen erfasst:
7. Fazit
In den Jahre 2009 lag die Fallzahl der straffällig gewordenen Jugendlichen bzw. Heranwachsenden gemessen an der Gesamtzahl aller Schwelmer Jugendlichen bzw. Heranwachsenden bei insgesamt 4,69 %. Im Vergleich zum Jahr 2007 ist die Zahl der straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt gesunken.
Die Zahl der jugendlichen Wiederholungstäter ist im Vergleich zu 2007 deutlich gesunken. Insgesamt sind 36 % der jugendlichen Straftäter bereits mindestens einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die Hauptdeliktbereiche liegen bei Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Vergehen im Straßenverkehr und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Fallzahl der weiblichen straffälligen Jugendlichen ist im Jahre 2009 gesunken. Insgesamt tritt nur eine Minderheit der Jugendlichen in Schwelm strafrechtlich in Erscheinung. In den meisten Fällen wirkt der erzieherische Ansatz des Jugendgerichtsgesetzes, so dass nur eine geringe Zahl der Jugendlichen auch im Erwachsenenalter wieder straffällig wird.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Jugendhilfe 2009 zur Kenntnis.