Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 06.01.04.533100–Tagespflege- sind im Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 133.000,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 30 Fälle (360 Leistungsmonate).
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 414 Monate bzw. rund 35 Fälle ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich nach jetzigem Stand auf 140.000,- €. Der Mehrbedarf beträgt somit 7.000,-€. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtleistung nach § 23 KJHG.
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533100– Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen- sind im Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 1.337.000,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 108 Fälle (1296 Leistungsmonate).
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 1443 Monate bzw. rd.120 Fälle ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich nach jetzigem Stand auf 1.452.000,- €. Der Mehrbedarf beträgt somit 115.000,-€. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtleistung nach §§ 27 ff. KJHG.
Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533200– Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- sind im Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 1.809.000,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 34 Fälle (408 Leistungsmonate).
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 471 Monate bzw. rd. 49 Fälle ausgegangen werden. Der Mittelbedarf beläuft sich nach jetzigem Stand auf 1.982.000,- €. Der Mehrbedarf beträgt somit 173.000,-€. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtleistung nach §§ 27 ff. KJHG.
Bei der Buchungsstelle 06.03.04.533100– Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Eingliederungshilfe- sind im Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von 132.000,- € veranschlagt worden. Kalkuliert waren Hilfeleistungen für 25 ambulante Fälle (300 Leistungsmonate).
Nach heutigem Stand muss von Hilfeleistungen für 404 Monate bzw. rd. 36 Fälle ausgegangen werden, davon jetzt auch 2 stationäre. Der Mittelbedarf beläuft sich nach jetzigem Stand auf 250.000,- €. Der Mehrbedarf beträgt somit 118.000,-€. Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtleistung nach § 35 a KJHG.
Zur teilweisen Deckung dieses Mehrbedarfs i.H.v. insgesamt 413.000 € stehen Minderaufwendungen bei folgenden Buchungsstellen zur Verfügung:
01.01.15.501100 |
Dienstaufwendungen Beamte |
50.000,00 € |
02.01.09.501100 |
Dienstaufwendungen Beamte |
25.000,00 € |
01.01.03.501200 |
Dienstaufwendungen tariflich
Beschäftigte |
10.000,00 € |
03.02.05.501200 |
Dienstaufwendungen tariflich
Beschäftigte |
5.000,00 € |
05.02.01.501200 |
Dienstaufwendungen tariflich
Beschäftigte |
10.000,00 € |
05.02.02.501200 |
Dienstaufwendungen tariflich
Beschäftigte |
10.000,00 € |
Summe |
|
110.000,00 € |
Die restliche Deckung der Haushaltsüberschreitung i.H.v. 303.000,00 € muss im laufenden Haushaltsjahr erwirtschaftet werden.
Da es sich bei der Tagespflege, der Hilfe zur Erziehung und der Eingliederungshilfe um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß §§ 23, 27 ff und 35a SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Im Ergebnisplan 2010 werden bei den Buchungsstellen 06.01.04.533100, 06.03.03.533100, 06.03.03.533200, 06.03.04.533100 insgesamt 413.000,00 € überplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung ist teilweise durch Minderaufwendungen i.H.v. 110.000,00 € bei verschiedenen Buchungsstellen gewährleistet. Die restliche Deckung der Haushaltsüberschreitung i.H.v. 303.000,00 € muss im laufenden Haushaltsjahr erwirtschaftet werden.