Betreff
Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters
Vorlage
173/2010
Aktenzeichen
1.2 He
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 68 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung (GO) hat der Rat zwingend einen allgemeinen Vertreter zu bestellen, wenn ein Beigeordneter nicht vorhanden ist. Für die Zeit zwischen dem Ausscheiden des Ersten Beigeordneten wegen Erreichens der Altergrenze, d.h. ab 1.10.2010, und der Wiederwahl seines Nachfolgers ist die Vertretung des Bürgermeisters zur Sicherstellung der ständigen Funktionsfähigkeit der Verwaltungsführung zu gewährleisten.

Es ist daher beabsichtigt, das Amt des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters der Stadt Schwelm Herrn Städt. Rechtsdirektor Wilfried Guthier zu übertragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Städt. Rechtsdirektor Wilfried Guthier wird ab 1.10.2010 bis zur Bestellung eines Ersten Beigeordneten zum  allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Schwelm bestellt.