Betreff
Parkraumkonzept Schwelm-Innenstadt - Prüfauftrag zur Einführung von Parkgebühren
Vorlage
172/2010
Aktenzeichen
FB 5/6 - 5.1 Sd
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 10.06.2010 sind in der Verwaltungsvorlage Nr. 113/2010 auf Seite 4 erste Ausführungen zum Prüfauftrag „Einführung von Parkgebühren“ getroffen worden. Es wurde u. a. ausgeführt, dass eine Überarbeitung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für die Verwaltung im laufenden Betrieb nicht realisierbar sei. Für eine fundierte Überarbeitung bedarf es zunächst der Beauftragung durch den Rat der Stadt Schwelm.

 

Schon im Vorfeld des heutigen, 1996 eingeführten Parkraumkonzeptes mit gebührenfreier Parkscheibenregelung hatte die Stadt Schwelm konkrete Überlegungen für eine gebührenpflichtige Bewirtschaftung angestellt.

 

Für die Bewirtschaftung der heutigen Parkzone A (inkl. Wilhelmplatz und Neumarkt) ist damals mit die Errichtung von 16 Parkscheinautomaten geplant worden. Im Jahr 1994 sind die Kosten auf der Basis vorliegender Preisangebote auf ca. 100.000,- € geschätzt worden. Hinzu kamen ca. 55.000,- € für Ersatzteile, neue Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen.

 

Für den Erwerb und die Errichtung von 16 Parkscheinautomaten für den Geltungsbereich der heutigen Parkzone A sind auf der Basis einer unverbindlichen Preisanfrage im Juli 2010 bei zwei Automatenherstellern ca. 80.000,- € einzukalkulieren. Hier ist eine deutliche Kostenreduktion bei der Gerätebeschaffung gegenüber 1994 festzustellen.

 

Zu den o.a. einmaligen Kosten müssen noch jährlichen Sachkosten für Wartung, Unterhaltung, Bestückung, Abschreibung etc. ermittelt werden. Auch ist zu prüfen, in welcher Höhe zusätzliche Personalkosten im Bereich der Parkraumüberwachung (für Leerung, Wartung und Abrechnung), so wie bei der Stadtkasse (Verbuchung) entstehen würden.

 

Einnahmen aus Parkgebühren (ohne Anwohnerausweise und ohne Verwarn-/Bußgelder) wurden 1994 auf umgerechnet ca. 360.000,- € geschätzt, bei einer Parkgebühr 0,50 €/Std.. Unter der Prämisse, dass die etwa 550 öffentlichen Parkplätze in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr in der Kernzone durchschnittlich zu 50 % belegt sind.

 

Eine Parkraumerhebung im November 1999 hatte für die Kernzone einen durchschnittlichen Belegungsgrad von sogar 66 % bei der Parkscheibenvariante ergeben (s. SV Nr. 19/2000 im AUS am 15.02.2000). Das städtische Parkraumkonzept hat sich zum damaligen Zeitpunkt bewährt. Neuere Erkenntnisse zur Parkraumnutzung liegen der Verwaltung nicht vor, so dass aus fachlicher Sicht derzeit keine Notwendigkeit zur Gebührenerhebung zwecks räumlicher Steuerung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt erkennbar ist.

 

Um eine fachlich fundierte Einschätzung über die räumlichen und zeitlichen Verteilung der aktuellen Parkraumnutzung gewinnen zu können, müsste als erster Schritt die Parkraumzählung aus dem Jahr 1999 wiederholt werden (damalige Kosten ca. 7.000,- €).

 

Schwelm ist im Kammerbezirk der Südwestfälischen Industrie und Handwerkskammer mit der höchsten GfK-Zentralitätskennziffer (118,0) direkt hinter dem Oberzentrum Hagen (119,6) ausgestattet (Stand 2009). Die Zentralitätskennziffer der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung Nürnberg (GfK) setzt den Umsatz einer Region in das Verhältnis mit der regionalen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft, d.h. dem Potenzial für den Einkauf im stationären Einzelhandel und Versandhandel der Region. Sie ist somit ein Maß für die Attraktivität einer Stadt oder einer Region als Einkaufsort. Eine Zentralitäts-Kennziffer von genau 100 bedeutet dabei, dass sich Kaufkraftabfluss und -zufluss die Waage halten, Werte über 100 deuten den prozentualen Zufluss an, Werte unter 100 zeigen, wie stark der Kaufkraftabfluss ist.

 

Die benachbarten Mittelzentren Gevelsberg (105,5), Ennepetal (95,0) und Sprockhövel (55,4) verfügen über deutlich geringere Kennziffern. Dies ist ein deutliches Indiz für Schwelms Attraktivität als Einkaufsstadt in der Region und somit eine der Stärken der Stadt. In den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen Gevelsberg-Zentrum, Ennepetal-Milspe und Sprockhövel-Haßlinghausen werden derzeit für die öffentlichen Stellplätze keine Parkgebühren erhoben, sondern zeitliche Begrenzungen über Parkscheiben geregelt. Im Falle einer Einführung von Parkgebühren in der Schwelmer Innenstadt, ist zu befürchten, dass im gewissen Umfang Kaufkraft in die Nachbarstädte abfließt.

 

Deshalb wird aus Sicht der Stadtplanung die Einführung von Parkgebühren in der Innenstadt eher zurückhaltend bewertet. Es bedarf zunächst weiterer Beratungen.

 

Die Angelegenheit soll am 30.08.2010 auch mit der Aufsicht erörtert werden. Hierüber wird in den Sitzungen mündlich berichtet.

 


Beschlussvorschlag:

Vom Zwischenbericht wird Kenntnis genommen.