Anlass
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.4.2010 einen umfangreichen Katalog von Prüfaufträgen zum Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2010 – 2017 beschlossen. Einer dieser Prüfaufträge aus den Vorschlägen der Verwaltung betrifft im Fachbereich 5/6 die pauschale Kürzung der Unterhaltungsmittel für das Straßenbegleitgrün an TBS um 42.400 € (= 20 % des bisherigen Ansatzes von 212.000 €) als Zielvorgabe ab 2011.
Hierin eingebunden ist auch die Prüfung einer Entgeltanpassung bzw. Kündigung der übernommenen Pflegeleistungen für den Landesbetrieb Straßenbau NRW an den Grünflächen im Zuge der hiesigen Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen.
Ergebnis
Der Fachbereich hat inzwischen Gespräche mit dem Vorstand der TBS und Schriftwechsel mit der zuständigen Außenstelle Hagen der Regionalniederlassung Südwestfalen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geführt.
Grünpflege an Gemeindestraßen
Das Aufgabenspektrum der
Straßenbegleitgrünpflege umfasst im wesentlichen folgende Bereiche:
§
Baumkontrolle
und Baumpflege der ca. 3.000 Straßenbäume inkl. Baumscheiben
§
Mäharbeiten
alle drei Wochen von rd. 125 Flächen unterschiedlichster Größe mit einer
Gesamtgröße von rd. 32.200 qm einschließlich der zu schneidenden Rasenkanten
mit einer Gesamtlänge von rd. 30.000 m
§
Hecken-
und Sträucherschnitt von Hand und mit Maschine
Die Arbeiten der
Straßenbegleitgrünpflege sind überaus personalintensiv, denn rd. 95% des
Ansatzes betreffen Personal- und Kfz-Einsatzkosten und lediglich rd. 5 %
betreffen Fremdleistungen wie bspw. Schnittgutentsorgung, Schreddern oder
Ersatzpflanzungen.
Bei der Baumkontrolle und
–pflege bestanden und bestehen keine Optimierungspotentiale; hier gilt es der
Verkehrssicherungspflicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch intensive
Kontrollen uneingeschränkt nachzukommen, um Schäden für Verkehrsteilnehmer
unter allen Umständen zu vermeiden.
Für alle anderen Bereiche
der Grünpflege gilt, dass die bereits in früheren Organisationsuntersuchungen
(BSL – Managementberatung im Jahr 2003) aufgezeigten Optimierungspotentiale
nach Auskunft der TBS - soweit möglich - ausgeschöpft wurden. Insbesondere bei
den vielen Kleinflächen im gesamten Stadtgebiet, die im Verhältnis zu Ihrer
Größe in der Vergangenheit einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachten,
konnte durch teilweise Umgestaltung der Flächen eine effizientere und damit
kostengünstigere Pflege erreicht werden. Trotzdem verursachen die rd. 125
Kleinflächen einen erheblichen Aufwand, da sie meist im Straßenrandbereich
liegen und im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Dementsprechend fallen
erhebliche Rüstzeiten für die An- und Abfahrt, die Fahrzeugsicherung vor Ort,
das Ab- und Aufladen des Mähers an.
Darüber hinaus wird bspw.
bei der Mahd der Rasenflächen von den TBS ein Intervall gewählt, der das
Liegenlassen (Mulchen) des Schnittgutes erlaubt, d. h. Kosten für Abtransport
und Entsorgung des Schnittgutes fallen nicht an. Eine Standardreduzierung mit
bspw. größeren Intervallen scheidet daher nach Auskunft der TBS aus. Die
Umwandlung von Grünflächen in dauerhaft versiegelte Flächen soll zukünftig auch
in Betracht gezogen werden. Hier könnten sich Einsparungen aufgrund der
zunächst höheren Ausgaben für Versiegelungen aber erst später rechnen.
Die Möglichkeit einer
Reduzierung der zu pflegenden Kleinflächen durch Verkauf oder Verpachtung an
Anlieger wird bereits genutzt. Beispielsweise konnte in diesem Jahr eine
Böschungsfläche von rd. 1.100 qm veräußert werden, eine weitere Fläche in
ähnlicher Größe soll ebenfalls noch in diesem Jahr veräußert werden.
Darüber hinaus hat die
Prüfung des Aufgabenkataloges zwischen dem Fachbereich und den TBS ergeben,
dass die bisher für die Deutsche Bundesbahn AG ohne entsprechenden Kostenersatz
erbrachten Pflegeleistungen zukünftig nicht mehr durchgeführt oder nur noch
gegen volle Kostenerstattung, ggf. auch als Ersatzvornahmen im Rahmen eines
ordnungsbehördlichen Verfahrens. Hier sind bspw. das Freischneiden des
Lichtraumprofils in der Hagener Straße oder die Gehwege in der Märkischen
Straße oder in der Nordstraße zu nennen.
Bei allen Ãœberlegungen zu
möglichen Kostensenkungsmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass
Standartreduzierungen nicht zwangsläufig zu Aufwandsreduzierungen beim TBS
führen. Ferner können evtl. frei werdende Kapazitäten nicht immer (kurzfristig)
abgebaut werden, so dass die Kosten bei den TBS nach wie vor (vorübergehend)
entstehen. TBS hat auch darauf hingewiesen, dass nicht zuletzt auch aus der
Abteilung Stadtgrün das Personal für den Winterdienst und für verschiedene
andere Dienstleistungen wie z.B. Heimatfest rekrutiert wird.
Im Ergebnis hat die
Prüfung ergeben, dass eine Kürzung der Unterhaltungsmittel an TBS nicht möglich
ist.
Grünpflege an Bundes- und Landesstraßen
Grünflächen im Zusammenhang mit Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten, wie z. B. Mittelstreifen, sind seit Auslaufen der Unterhaltungs- und Instandsetzungsvereinbarung Ende 1993 vom Landesbetrieb zu unterhalten und zu pflegen. In der Folgezeit wurde dann die Pflege dieser Flächen vom Landesbetrieb durchgeführt. Allerdings wurde hier ein – für den Landesbetrieb üblicher - Minimalstandard angelegt, der zuletzt im Jahre 2001 aufgrund zunehmender Verwilderungen und Verschmutzungen zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung geführt hat. Der Landesbetrieb war letztendlich nach zahlreichen Gesprächen und Schriftwechseln nicht bereit, den Standard zu erhöhen. Die TBS haben seinerzeit die Pflege gegen eine Aufwandsentschädigung für eine „unterhaltungsarme Pflege“ von 1.000 € übernommen. Von TBS ist der jährliche Aufwand mit rd. 11.000 € beziffert worden. Dieser Aufwand betrifft verschiedene Flächen an folgenden Ortsdurchfahrten:
B 7                 Mittelstreifen in der Berliner Straße einschl. Kreuzungsbereich mit L 527 (Brunnen) und Kreuzungsbereich mit B 483 (Hattinger Straße)
B 483             Seitenstreifen in der Kölner Straße zwischen Weilenhäuschenstraße und „Weinbergkurve“ und Kreuzungsbereich mit L 527 (Winterberg, Kreisverkehr)
L 551 Mittelinseln in der Hattinger Straße / Einmündung Martinstraße
L 527 Mittelinseln in der Hauptstraße / Einmündung Sedanstraße und Böschung Frankfurter Straße / nördlich Ländchenweg
L 726 Mittelinseln in der Straße Am Ochsenkamp/Viktoriastraße/Carl-vom-Hagen-Straße
Im April 2010 ist der Landesbetrieb mit Darstellung des Sachverhaltes angeschrieben worden, ein Antwortschreiben des Landesbetriebes ist hier Anfang Juli 2010 eingegangen. Im wesentlichen erklärt sich der Landesbetrieb damit einverstanden die Pflegearbeiten wieder komplett zu übernehmen, dann jedoch „lediglich in Anlehnung an das Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen“, d. h. einen maximal 2-maligen maschinellen Pflegeschnitt pro Jahr.
Alternativ stellt der Landesbetrieb eine Anpassung der jährlichen Aufwandsentschädigung von 1.000 € auf 2.000 € in Aussicht, wenn TBS weiterhin die Pflege ausführt. Eine volle Kostenerstattung in Höhe von rd. 11.000 € wird abgelehnt.
Die Verwaltung
beabsichtigt daher, die Pflege der Grünflächen in der Verantwortlichkeit des
Landesbetriebes Straßenbau NRW ab sofort nicht mehr durchzuführen und dies dem
Landesbetrieb schriftlich mitzuteilen. Sofern der Ausschuss hierzu keine
Bedenken äußert, wird die Verwaltung die Entscheidung auch durch eine
entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen.
Im Ergebnis ergibt sich
rechnerisch eine Einsparung von rd. 10.000 €. Aber auch hier gilt wie unter
Gemeindestraßen bereits erwähnt, dass Reduzierungen nicht zwangsläufig zu
Aufwandsreduzierungen beim TBS führen.
Als weitere Konsequenz
muss mit einem deutlich schlechteren Erscheinungsbild dieser Flächen und einer
möglicherweise größeren Inakzeptanz dieser Entscheidung in der Öffentlichkeit
und damit verbundener Beschwerden gerechnet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht Straßenbegleitgrün zur Kenntnis
Finanzielle Auswirkungen:
keine