Betreff
Sachstand Straßenbegleitgrün
Vorlage
169/2010
Art
Berichtsvorlage

Anlass

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 29.4.2010 einen umfangreichen Katalog von Prüfaufträgen zum Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2010 – 2017 beschlossen. Einer dieser Prüfaufträge aus den Vorschlägen der Verwaltung betrifft im Fachbereich 5/6 die pauschale Kürzung der Unterhaltungsmittel für das Straßenbegleitgrün an TBS um 42.400 €  (= 20 % des bisherigen Ansatzes von 212.000 €)  als Zielvorgabe ab 2011.

Hierin eingebunden ist auch die Prüfung einer Entgeltanpassung bzw. Kündigung der übernommenen Pflegeleistungen für den Landesbetrieb Straßenbau NRW an den Grünflächen im Zuge der hiesigen Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen.

Ergebnis

Der Fachbereich hat inzwischen Gespräche mit dem Vorstand der TBS und Schriftwechsel mit der zuständigen Außenstelle Hagen der Regionalniederlassung Südwestfalen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geführt.

 

Grünpflege an Gemeindestraßen

Das Aufgabenspektrum der Straßenbegleitgrünpflege umfasst im wesentlichen folgende Bereiche:

§         Baumkontrolle und Baumpflege der ca. 3.000 Straßenbäume inkl. Baumscheiben

§         Mäharbeiten alle drei Wochen von rd. 125 Flächen unterschiedlichster Größe mit einer Gesamtgröße von rd. 32.200 qm einschließlich der zu schneidenden Rasenkanten mit einer Gesamtlänge von rd. 30.000 m

§         Hecken- und Sträucherschnitt von Hand und mit Maschine

 

Die Arbeiten der Straßenbegleitgrünpflege sind überaus personalintensiv, denn rd. 95% des Ansatzes betreffen Personal- und Kfz-Einsatzkosten und lediglich rd. 5 % betreffen Fremdleistungen wie bspw. Schnittgutentsorgung, Schreddern oder Ersatzpflanzungen.

Bei der Baumkontrolle und –pflege bestanden und bestehen keine Optimierungspotentiale; hier gilt es der Verkehrssicherungspflicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben durch intensive Kontrollen uneingeschränkt nachzukommen, um Schäden für Verkehrsteilnehmer unter allen Umständen zu vermeiden.

Für alle anderen Bereiche der Grünpflege gilt, dass die bereits in früheren Organisationsuntersuchungen (BSL – Managementberatung im Jahr 2003) aufgezeigten Optimierungspotentiale nach Auskunft der TBS - soweit möglich - ausgeschöpft wurden. Insbesondere bei den vielen Kleinflächen im gesamten Stadtgebiet, die im Verhältnis zu Ihrer Größe in der Vergangenheit einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachten, konnte durch teilweise Umgestaltung der Flächen eine effizientere und damit kostengünstigere Pflege erreicht werden. Trotzdem verursachen die rd. 125 Kleinflächen einen erheblichen Aufwand, da sie meist im Straßenrandbereich liegen und im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Dementsprechend fallen erhebliche Rüstzeiten für die An- und Abfahrt, die Fahrzeugsicherung vor Ort, das Ab- und Aufladen des Mähers an.

Darüber hinaus wird bspw. bei der Mahd der Rasenflächen von den TBS ein Intervall gewählt, der das Liegenlassen (Mulchen) des Schnittgutes erlaubt, d. h. Kosten für Abtransport und Entsorgung des Schnittgutes fallen nicht an. Eine Standardreduzierung mit bspw. größeren Intervallen scheidet daher nach Auskunft der TBS aus. Die Umwandlung von Grünflächen in dauerhaft versiegelte Flächen soll zukünftig auch in Betracht gezogen werden. Hier könnten sich Einsparungen aufgrund der zunächst höheren Ausgaben für Versiegelungen aber erst später rechnen.

Die Möglichkeit einer Reduzierung der zu pflegenden Kleinflächen durch Verkauf oder Verpachtung an Anlieger wird bereits genutzt. Beispielsweise konnte in diesem Jahr eine Böschungsfläche von rd. 1.100 qm veräußert werden, eine weitere Fläche in ähnlicher Größe soll ebenfalls noch in diesem Jahr veräußert werden.

Darüber hinaus hat die Prüfung des Aufgabenkataloges zwischen dem Fachbereich und den TBS ergeben, dass die bisher für die Deutsche Bundesbahn AG ohne entsprechenden Kostenersatz erbrachten Pflegeleistungen zukünftig nicht mehr durchgeführt oder nur noch gegen volle Kostenerstattung, ggf. auch als Ersatzvornahmen im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens. Hier sind bspw. das Freischneiden des Lichtraumprofils in der Hagener Straße oder die Gehwege in der Märkischen Straße oder in der Nordstraße zu nennen.

Bei allen Überlegungen zu möglichen Kostensenkungsmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass Standartreduzierungen nicht zwangsläufig zu Aufwandsreduzierungen beim TBS führen. Ferner können evtl. frei werdende Kapazitäten nicht immer (kurzfristig) abgebaut werden, so dass die Kosten bei den TBS nach wie vor (vorübergehend) entstehen. TBS hat auch darauf hingewiesen, dass nicht zuletzt auch aus der Abteilung Stadtgrün das Personal für den Winterdienst und für verschiedene andere Dienstleistungen wie z.B. Heimatfest rekrutiert wird.

 

Im Ergebnis hat die Prüfung ergeben, dass eine Kürzung der Unterhaltungsmittel an TBS nicht möglich ist.

 

Grünpflege an Bundes- und Landesstraßen

Grünflächen im Zusammenhang mit Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten, wie z. B. Mittelstreifen, sind seit Auslaufen der Unterhaltungs- und Instandsetzungsvereinbarung Ende 1993 vom Landesbetrieb zu unterhalten und zu pflegen. In der Folgezeit wurde dann die Pflege dieser Flächen vom Landesbetrieb durchgeführt. Allerdings wurde hier ein – für den Landesbetrieb üblicher - Minimalstandard angelegt, der zuletzt im Jahre 2001 aufgrund zunehmender Verwilderungen und Verschmutzungen zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung geführt hat. Der Landesbetrieb war letztendlich nach zahlreichen Gesprächen und Schriftwechseln nicht bereit, den Standard zu erhöhen. Die TBS haben seinerzeit die Pflege gegen eine Aufwandsentschädigung für eine „unterhaltungsarme Pflege“ von 1.000 € übernommen. Von TBS ist der jährliche Aufwand mit rd. 11.000 € beziffert worden. Dieser Aufwand betrifft verschiedene Flächen an folgenden Ortsdurchfahrten:

 

B 7                  Mittelstreifen in der Berliner Straße einschl. Kreuzungsbereich mit L 527 (Brunnen) und Kreuzungsbereich mit B 483 (Hattinger Straße)

B 483              Seitenstreifen in der Kölner Straße zwischen Weilenhäuschenstraße und „Weinbergkurve“ und Kreuzungsbereich mit L 527 (Winterberg, Kreisverkehr)

L 551 Mittelinseln in der Hattinger Straße / Einmündung Martinstraße

L 527 Mittelinseln in der Hauptstraße / Einmündung Sedanstraße und Böschung Frankfurter Straße / nördlich Ländchenweg

L 726 Mittelinseln in der Straße Am Ochsenkamp/Viktoriastraße/Carl-vom-Hagen-Straße

 

Im April 2010 ist der Landesbetrieb mit Darstellung des Sachverhaltes angeschrieben worden, ein Antwortschreiben des Landesbetriebes ist hier Anfang Juli 2010 eingegangen. Im wesentlichen erklärt sich der Landesbetrieb damit einverstanden die Pflegearbeiten wieder komplett zu übernehmen, dann jedoch „lediglich in Anlehnung an das Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen“, d. h. einen maximal 2-maligen maschinellen Pflegeschnitt pro Jahr.

Alternativ stellt der Landesbetrieb eine Anpassung der jährlichen Aufwandsentschädigung von 1.000 € auf 2.000 € in Aussicht, wenn TBS weiterhin die Pflege ausführt. Eine volle Kostenerstattung in Höhe von rd. 11.000 € wird abgelehnt.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher, die Pflege der Grünflächen in der Verantwortlichkeit des Landesbetriebes Straßenbau NRW ab sofort nicht mehr durchzuführen und dies dem Landesbetrieb schriftlich mitzuteilen. Sofern der Ausschuss hierzu keine Bedenken äußert, wird die Verwaltung die Entscheidung auch durch eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen.

 

Im Ergebnis ergibt sich rechnerisch eine Einsparung von rd. 10.000 €. Aber auch hier gilt wie unter Gemeindestraßen bereits erwähnt, dass Reduzierungen nicht zwangsläufig zu Aufwandsreduzierungen beim TBS führen.

 

Als weitere Konsequenz muss mit einem deutlich schlechteren Erscheinungsbild dieser Flächen und einer möglicherweise größeren Inakzeptanz dieser Entscheidung in der Öffentlichkeit und damit verbundener Beschwerden gerechnet werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht Straßenbegleitgrün zur Kenntnis


Finanzielle Auswirkungen:

keine