Betreff
Neufassung der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schwelm
Vorlage
157/2010
Aktenzeichen
FBL 2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Erhöhung der Benutzungsentgelte in der Bücherei und weitere Konsolidierungsmaßnahmen

 

Die Benutzungsentgelte sind zuletzt mit Wirkung vom 1.1.2005 erhöht worden. Zur Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung eine maßvolle Erhöhung zum 1.1.2011 vor.

 

Aus den Ratsfraktionen wurden der Verwaltung Prüfaufträge erteilt, deren Umsetzung ggf. zur weiteren Konsolidierung beitragen könnte.

 

Prüftaufträge:

  1. Kooperation mit Nachbarstädten,
  2. Aufgabe der Einzelausleihe,
  3. Kürzung der Öffnungszeiten,
  4. verstärkter Einsatz durch ehrenamtliche Kräfte (Fremdleihe),
  5. automatische Verlängerung der Jahresentgelte,
  6. Veränderung der Gebührenstruktur.

 

Zu 1.

Kooperationen mit Nachbarstädten gibt es bereits seit vielen Jahren. Unter anderem wurde ein gemeinschaftlicher Internetauftritt für 4 Städte im EN-Kreis eingeführt.

 

In diesem Jahr ist die Zusammenarbeit zwischen Schwelm und Ennepetal bei dem Projekt „Generation 55 +“, welches von der Landesregierung finanziert wird, geplant.

 

In der Nachbarstadt Sprockhövel hat der vollbeschäftigte Büchereileiter gekündigt. Daraufhin wurde im Mai 2010 von Sprockhövel angefragt, ob eine Zusammenarbeit zwischen den Büchereien beider Städte unter einer gemeinsamen Leitung möglich ist. Es hat verschiedene Gespräche mit allen Beteiligten gegeben, um dies zu prüfen. Die Büchereileiterin der Stadt Schwelm ist Teilzeit beschäftigt mit 27 Wochenstunden. Deshalb wurde die Übernahme der Auszubildenden, die im Juli 2010 ihre Ausbildung an der Schwelmer Bücherei erfolgreich abgeschlossen hat, mit in die Überlegungen einbezogen. Die Stundeverteilung beider Mitarbeiterinnen wurde so gestaltet, dass sie für beide praktikabel sind und dem Betrieb der Büchereien beider Städte zu Gute kommen. Der für die Personalmaßnahmen notwendige Duldungsantrag wurde im Juni 2010 gestellt und von der Kommunalaufsicht kurzfristig genehmigt. Durch die Erstattung der in Sprockhövel zu leistenden Stunden der beiden städt. Mitarbeiterinnen spart die Stadt Schwelm jährlich rund 14.000 €. Die Kooperationsvereinbarung wurde ab 1.8.2010 zunächst auf Probe für ein Jahr abgeschlossen. Wenn sich diese Zusammenarbeit bewährt und die Vereinbarung verlängert wird, ist neben der personellen auch die sachliche Zusammenarbeit anzustreben.

 

Zu 2.

Die Einzelausleihe nutzen  Personen, die sich gelegentlich Medien ausleihen, aber nicht Mitglied in der Bücherei sind. Im Durchschnitt kommen diese Personen 3 – 4x jährlich und sind ebenso elektronisch erfasst wie die Mitglieder. Dadurch entsteht kein besonderer Verwaltungsaufwand, so dass diese Serviceleistung erhalten bleiben sollte. Die Einnahmen bei 1 € pro Medium lagen im vergangenen Jahr bei 151,00 €.

 

Zu 3.

Die Stelle der Ende 2009 ausgeschiedenen Mitarbeiterin ist bis August 2010  mit Teilzeitkräften befristet besetzt.  Bei Einsparung dieser Stelle müssten 6 Öffnungsstunden wöchentlich gekürzt werden. An Personalkosten würden rund 23.000 € jährlich gespart. Eine Kürzung der Öffnungszeiten könnte einen Rückgang der Einnahmen durch Entgelte zur Folge haben. Durch die Kooperation mit Sprockhövel dürfte sich dieser Konsolidierungsvorschlag nach Auffassung der Verwaltung erledigt haben.

 

Zu 4.

Ehrenamtliche Kräfte unterstützen bereits seit längerer Zeit die Büchereiarbeit. Ohne diese wäre beispielsweise die Öffnungszeit am Samstag nicht möglich. Ehrenamtliche Kräfte werden insbesondere in der Projektarbeit eingesetzt, z.B. u.a. in der Leseförderung. Dabei ist allerdings auch zu bedenken, dass dafür nicht jeder geeignet ist. Ehrenamtliche Arbeit ist zweifellos wertvoll und das nicht nur unter dem Aspekt Konsolidierung. Allerdings ist dabei zu beachten, dass für eine längerfristige Etablierung qualifizierte Begleitung und Betreuung des Ehrenamtes notwendig ist. Wie der Bericht zum Entwicklungsstand des öffentlichen Bibliothekswesen in Nordrhein-Westfalen (Landtag NW, Vorlage 14/2778) zeigt, sind in großen Bibliotheken mit Fachpersonal und hauptamtlichem Personal deutlich mehr ehrenamtliche Personen tätig als in kleinen Bibliotheken mit wenig hauptamtlichem Personal, da oft die Betreuung der ehrenamtlichen Personen nicht geleistet werden kann. Der Einsatz von ehrenamtlichen Kräften für das Ausleihen von Medien und der damit verbundene Umgang mit öffentlichen Geldern wird schon aus haftungsrechtlichen Gründen für nicht vertretbar gehalten.

 

Zu 5.

Nach der gültigen Benutzungsordnung wird das Jahresentgelt ausgehend vom Ausstellungsmonat erhoben. Es läuft nach 12 Monaten ab und wird mit der nächsten Ausleihe für weitere 12 Monate erhoben.  Eine automatische Verlängerung ist möglich. Dazu ist § 8 entsprechend zu ändern. Ob das Kündigungen nach sich ziehen würde, kann nicht eingeschätzt werden.

 

Zu 6.

Die Struktur der Entgelte ist derzeit unterteilt in Erwachsene, Kinder, Familien, Institutionen (Schulen/Kindergärten), Schwelm-Passinhaber und- inhaberinnen sowie Einzelausleihe. Die Verwaltung schlägt vor, die Institutionen herauszunehmen und diesen freien Eintritt zu gewähren. Nach den Nutzungen des letzten Jahres wäre eine Mindereinnahme von rund 350 € zu erwarten. Die übrigen Kategorien sind zeitgemäß, vergleichbar mit anderen Einrichtungen und sollten deshalb nicht verändert werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Entgelte entsprechend der Anlage zu § 8 der Benutzungsordnung wie folgt mit Wirkung vom 1.1.2011 festzusetzen:

                                                                                                                        alt                     neu

  1. für die Ausgabe von Medien der Stadtbücherei (§ 8.1):

 

Jahresentgelt                                                                            12,00 €      16,00 €

 

Ermäßigtes Jahresentgelt für

Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten           6,00 €        8,00 €

 

Schwelm-Pass-Inhaberinnen und Inhaber                           3,00 €        4,00 €

 

Familienausweis

(Volljährige und/oder Volljähriger mit mindestens einem

minderjährigen Kind, dessen gesetzliche Vertreterin sie ist

oder dessen gesetzlicher Vertreter er ist)                                16,00 €       20,00 €

 

Entgelt für einmalige Ausleihe pro Medieneinheit                 1,00 €         2,00 €

     

     2.  für die Ersatzausstellung eines Benutzerausweises (§ 8.2 a)       2,50 €         2,50 €

 

  1. für die Überschreitung des Ausgabezeitraums (§8.2 b):

 

Versäumnisentgelt pro Medium

pro Öffnungstag (1.-20.)                                                                          0,25 €         0,30 €

 

  1. für die Einziehung oder versuchte Einziehung durch Botin

oder Boten (§ 8.2 b):

 

Einziehungsentgelt                                                                               25,00 €       30,00 €

     

  1. für die Bereitstellung von Medien aus dem auswärtigen

Leihverkehr der Bibliotheken (§ 8.2 d)                                      

je Medieneinheit (zuzüglich Auslagenersatz: Porto und

Leihverkehrgebühr)                                                                        1,00 €          1,00 €

 

  1. für die Benutzung des Kopiergerätes (8.2 e)

 

je DIN A 4 Kopie                                                                           0,25 €          0,25 €

je DIN A 3 Kopie                                                                           0,50 €          0,50 €

 

  1. für die Nutzung des Internetanschlusses (§ 8.2 f)               

 

je angefangene ½ Stunde                                                              1,50 €            1,50 €

je DIN A 4 Computerausdruck                                                     0,25 €           0,25 €

je angefertigte Diskette                                                                      0,50 €          entfällt

            (Disketten werden nicht mehr genutzt)

 

Zu den Ziffern 2 und 5 – 7 schlägt die Verwaltung keine Erhöhung vor.

 

 

Zur automatischen Verlängerung des Jahresentgelts ist § 8 Abs. 1, Satz 2 der Benutzungsordnung wie folgt zu ändern:

 

bisher:

Für die Ausgabe von Medien wird ein Entgelt ausgehend vom Ausstellungsmonat für ein Jahr erhoben.

 

neu:    

Für die Ausgabe von Medien wird ein Entgelt ausgehend von der erstmaligen Ausleihe für ein Jahr  mit automatischer Verlängerung erhoben, sofern es nicht ein Monat vor Ablauf des Jahres gekündigt wird.

 

 

Redaktionelle Änderungen wurden bei der Neufassung der Benutzungsordnung eingearbeitet.


Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Benutzungsordnung für die Bücherei und die Erhöhung der Benutzungsentgelte wird, wie in der Verwaltungsvorlage Nr. 157/2010 vorgeschlagen, zum 1.1.2011 beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei stabiler Nutzerzahl wird unter Berücksichtigung der freien Nutzung der Institutionen mit einer jährlichen Mehreinnahme von etwa 3.000 € gerechnet.


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