Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.06.2010, eingegangen am 01.07.2010, hat die Wuppertaler Stadtwerke GmbH zu der am 09.07.2010 stattfindenden ordentlichen Gesellschafterversammlung eingeladen und die Tagesordnung, die Vorschläge des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung und die Erläuterungen bekannt gegeben.
Zu TOP 1: Feststellung des
Jahresabschlusses der WSW Wuppertaler
Stadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr 2009
Die Bilanz der Wuppertaler Stadtwerke GmbH zum 31.12.2009 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva:                  404.762 T€
Darin gezeichnetes Kapital:                  20.000 T€
Kapitalrücklage:                  173.623 T€   Â
(Vorjahr: Bilanzsumme der AG                  414.893 T€
 gezeichnetes Kapital             20.000 T€
 Kapitalrücklage                  170.803 T€)
Die Gewinn - und Verlustrechnung der Wuppertaler Stadtwerke GmbH für die Zeit vom 01.01 - 31.12.2009
weist einen Jahresüberschuss in Höhe von                   38.560 T€
aus (Vorjahr Jahresverlust – 4,8 T€).
Wesentlich für den Jahresüberschuss war ein Buchgewinn aus der Veräußerung von Unternehmensanteilen.
Dem Jahresabschluss und dem Bericht über die Lage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 wurde von der zum Abschlussprüfer bestellten KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 geprüft.
Der Aufsichtsrat sieht keinen Anlass zu Beanstandungen.
Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen daher der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresabschluss der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH für das Geschäftsjahr 2009 mit einer Bilanzsumme von 404.762.477,20 € und einem Jahresüberschuss von 38.560.068,31 € festzustellen.
Zu TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2009
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 38.560.068,31 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat gem. § 170 Abs. 2 AktG i.V.m. § 52 Abs. 1 GmbHG sowie § 25 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH den Vorschlag für die Ergebnisverwendung vorgelegt.
Der Aufsichtsrat hat gem. § 171 Abs. 1 AktG den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und sieht keinen Anlass zu Beanstandungen.
Zu TOP 3: Vorlage des
Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2009
Die Konzernbilanz zum 31.12.2009 schließt in Aktiva und Passiva
mit einer Bilanzsumme in Höhe von                     1.175.657 T€
ab (Vorjahr 1.018.829 T€).
Die Konzern -Â Gewinn - und Verlustrechnung 2009 weist
einen Konzernbilanzgewinn in Höhe von                               11.110 T€
aus (Vorjahr Verlust – 5.094 T€).
Das positive Konzernergebnis in 2009 ist nahezu ausschließlich auf einmalige Effekte, wie Anteilsveräußerungen, zurückzuführen.
Der Gesellschafterversammlung wird der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 nebst Konzernlagebericht 2009 vorgelegt.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind vom Abschlussprüfer und vom Aufsichtsrat geprüft worden. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zur Kenntnis genommen.
Zu TOP 4
und 5:Â Entlastung der Mitglieder der
Geschäftsführung und der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt in Übereinstimmung mit der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung vor, die Geschäftsführer und die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 zu entlasten. Die Entlastung soll sich auch auf die im Laufe des Geschäftsjahres 2009 ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrates erstrecken.
Zu TOP 6:
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr
2010
Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung vor, die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
Zu TOP 7:
Änderung der Aufsichtsratsvergütung
Seit 2009 sind die
Mitglieder der drei Aufsichtsräte der WSW Unternehmensgruppe nicht mehr
personenidentisch besetzt. Die bisherige Vergütungsregelung, die eine
Anrechnung der für die Tätigkeit in den jeweiligen Aufsichtsräten empfangenen
Vergütungen vorsieht, greift nicht mehr durchgängig und führt zu einer
Ungleichbehandlung zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern. Daher ist eine
Anpassung der derzeitigen Vergütungsregelung erforderlich.
Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung vor, die derzeitige Vergütungsregelung zum 01.08.2010 abzuändern.
Zu TOP 8: Zustimmung
zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten der Gesellschaft in ihrem
Tochterunternehmen WSW Energie & Wasser AG gemäß § 16 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft und Beauftragung der Vertreter der
Gesellschaft zur Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung der WSW
Energie & Wasser AG
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, die Vertreter der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH in der Hauptversammlung der WSW Energie & Wasser AG zu beauftragen, folgenden Beschlüssen in der ordentlichen Hauptversammlung der WSW Energie & Wasser AG zuzustimmen:
a) Den Mitgliedern des Vorstandes und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt. Die Entlastung soll sich auch auf die im Laufe des Geschäftsjahres 2009 ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrates erstrecken.
b) Die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 bestellt.
Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der WSW Energie & Wasser AG für das Geschäftsjahr 2009 hat die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat der WSW Energie & Wasser AG hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 geprüft und gebilligt, so dass dieser gem. § 172 AktG festgestellt ist.
Aufgrund der Ergebnisabführungsvereinbarung entfällt ein gesonderter Ergebnisverwendungsbeschluss.
Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung der WSW Energie & Wasser AG vorschlagen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der WSW Energie & Wasser AG für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. Zudem wird er der Hauptversammlung empfehlen, die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
Zu TOP 9: Zustimmung
zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten der Gesellschaft in ihrem
Tochterunternehmen WSW mobil GmbH gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
der Gesellschaft und Beauftragung der Vertreter der Gesellschaft zur
Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der WSW mobil GmbH
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, die Vertreter der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH in der Gesellschafterversammlung der WSW mobil GmbH zu beauftragen, folgenden Beschlüssen in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der WSW mobil GmbH zuzustimmen:
a) Den Mitgliedern der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt. Die Entlastung soll sich auch auf die im Laufe des Geschäftsjahres 2009 ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrates erstrecken.
b) Die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 bestellt.
Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der WSW mobil GmbH für das Geschäftsjahr 2009 hat die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat der WSW mobil GmbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 geprüft und wird der Gesellschafterversammlung der WSW mobil GmbH vorschlagen, diesen festzustellen.
Der Aufsichtsrat wird der Gesellschafterversammlung der WSW mobil GmbH zudem vorschlagen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der WSW mobil GmbH für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. Zudem wird er der Gesellschafterversammlung empfehlen, die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
Zu TOP 10: Zustimmung
zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten der Gesellschaft in ihrem
Tochterunternehmen AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal gemäß § 16
Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft und Beauftragung der
Vertreter der Gesellschaft zur Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung der AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, den Vertreter der Gesellschaft in der Gesellschafterversammlung der AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal zu beauftragen, den Mitgliedern der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrates der AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen und die Rinke Treuhand GmbH, Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
Dem Jahresabschluss der AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal für das Geschäftsjahr 2009 hat die Rinke Treuhand GmbH, Wuppertal, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat der AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 beraten und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, diesen festzustellen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. Zudem empfiehlt er der Gesellschafterversammlung, die Rinke Treuhand GmbH, Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
Zu TOP 11: Zustimmung
zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten der Gesellschaft in ihrem
Tochterunternehmen GWH Gemeinschaftswerk Hattingen GmbH gemäß § 16 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft (Umlaufbeschluss )
Der Aufsichtsrat empfiehlt
der Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, die bereits
durch Umlaufbeschluss erfolgte Beschlussfassung durch Vertreter der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH zur Entlastung der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2009 und zur Wahl der
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Essen, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu genehmigen.
Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 hat die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, die auch zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 bestellt worden ist, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu TOP 12: Zustimmung
zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten der Gesellschaft in ihrem
Tochterunternehmen BEG Entsorgungsgesellschaft mbH gemäß § 16 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft und Beauftragung der Vertreter der
Gesellschaft zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der BEG
Entsorgungsgesellschaft mbH
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, die Vertreter der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH in der Gesellschafterversammlung der BEG Entsorgungsgesellschaft mbH zu beauftragen, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Den Mitgliedern der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt. Die Entlastung soll sich auch auf das im Laufe des Geschäftsjahres 2009 ausgeschiedene Mitglied des Aufsichtsrates erstrecken.
b) Die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 bestellt.
Dem Jahresabschluss und dem
Lagebericht der BEG Entsorgungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2009 hat die KPMG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor
AktiengesellschaftÂ
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat der BEG Entsorgungsgesellschaft mbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 geprüft und hat der Gesellschafterversammlung der BEG Entsorgungsgesellschaft mbH vorgeschlagen, diesen festzustellen und den Jahresüberschuss von 228.037,62 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiter hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung der BEG Entsorgungsgesellschaft mbH vorgeschlagen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der BEG Entsorgungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. Zudem hat er der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
Zu TOP 13: Zustimmung
zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten der Gesellschaft in ihrem
Tochterunternehmen TAG TROPOLYS Altgesellschafter GmbH gemäß § 16 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft
Der Aufsichtsrat empfiehlt
der Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, die bereits
am 27.04.2010Â erfolgte Beschlussfassung
durch Vertreter der WSW Wuppertaler
Stadtwerke GmbH in der Gesellschafterversammlung der TAG TROPOLYS
Altgesellschafter GmbH zur Entlastung der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2009 zu genehmigen.
Dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 hat die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, am 05.März 2010 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Zu TOP 14: Zustimmung
zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten der Gesellschaft in ihrem
Tochterunternehmen Wuppertal Marketing GmbH gemäß § 16 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der GesellschaftÂ
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, die Vertreter der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH in der Gesellschafterversammlung der Wuppertal Marketing GmbH zu beauftragen, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Den Mitgliedern der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung erteilt. Die Entlastung soll sich auch auf die im Laufe des Geschäftsjahres 2009 ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrates erstrecken.
b) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUMERKUR Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 bestellt.
Dem Jahresabschluss und dem
Lagebericht der Wuppertal Marketing GmbHÂ
für das Geschäftsjahr 2009 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
TREUMERKUR Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt.
Der Aufsichtsrat der hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 geprüft und empfiehlt der Gesellschafterversammlung der Wuppertal Marketing GmbH, diesen festzustellen und den Jahresüberschuss von 30.446,78 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiter schlägt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung der Wuppertal Marketing GmbH vor, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Wuppertal Marketing GmbH für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
Zudem schlägt er der Gesellschafterversammlung vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUMERKUR Dr. Schmidt und Partner KG, Wuppertal, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu bestellen.
Zu TOP 15: Zustimmung
zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten der Gesellschaft in ihrem Tochterunternehmen
VSG Verkehrs – Service GmbH gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der
Gesellschaft und Beauftragung der Vertreter der Gesellschaft in der
ordentlichen Gesellschafterversammlung der WSW mobil GmbH
Der Aufsichtsrat empfiehlt
der Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH, die
Zustimmung des Vertreters der WSW mobil GmbH in der Gesellschafterversammlung
der VSG Verkehrs – Service GmbH am 27.04.2010 zur Entlastung der Mitglieder der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 zu genehmigen.
Dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 hat die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den öffentlichen Sektor Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Schwelm stimmt den Vorschlägen der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zur ordentlichen Gesellschafterversammlung der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH am 09.07.2010 im Sinne der nachstehenden Darlegungen zu.