Sachverhalt:
Der Ansatz der Vorjahre (= 9.100 €/Jahr) der von der Stadt Schwelm nach § 58 Abs. 3 GO NRW an die im Rat vertretenen Fraktionen jährlich gezahlten Fraktionszuwendungen wurde durch Entscheidung des Rates vom 29.04.2010
um 30 % gekürzt (auf 6.370 €).
Nach Vorberatung im Ältestenrat am 17.06.2010 über das konkrete Verfahren zur Umsetzung der beschlossenen Kürzung soll jede im Rat vertretene Fraktion für die Jahre 2010 – 2012 einen Sockelbetrag in Höhe von je 700 € (gesamt = 4.900 €) erhalten, der für die Jahre 2013 und 2014 auf je 600 € (gesamt = 4.200 €) abgesenkt wird.
Der jeweilige Restbetrag bis zur Höhe des gekürzten Haushaltsansatzes (= 1.470 € für 2010 – 2012 bzw. 2.170 € für 2013 + 2014) soll auf die 38 Ratsmitglieder aufgeteilt und auf volle Euro abgerundet werden (= 38 € pro Ratsmitglied für 2010 – 2012 / = 57 € pro Ratsmitglied für 2013 + 2014).
Beschlussvorschlag:
Die jährlich nach § 58 Abs. 3 GO NRW aus Mitteln des städtischen Haushalts an die Fraktionen zu zahlenden Fraktionszuwendungen werden wie folgt festgesetzt:
§
für die Jahre 2010 – 2012
           700 € Sockelbetrag für
jede im Rat vertretene Fraktion zuzüglich
            38 € für jedes einer Fraktion angehörende Ratsmitglied
§
für die Jahre 2013 und 2014
           600 € Sockelbetrag für
jede im Rat vertretene Fraktion zuzüglich
            57 € für jedes einer Fraktion angehörende Ratsmitglied