Betreff
Antrag der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Schwelm auf Zuschuss zu einem Jugendgruppenleiterlehrgang
Vorlage
132/2010
Aktenzeichen
FB 4-51/17 Wie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schwelm“ sehen vor, dass zu Anträgen auf Bezuschussung von Jugendgruppenleiterlehrgängen, deren Kosten pro Teilnehmer mehr als 15,00 € betragen, der Stadtjugendring eine schriftliche Stellungnahme abgeben muss.

 

Fristgerecht vor dem 31.3. ist von der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (EFG) Schwelm ein Zuschussantrag eingegangen für eine Mitarbeiterschulung zum Thema „Konzeption und Methodik“ in Bergneustadt. Die Kosten pro Teilnehmer/in liegen bei 180,00 €.

 

Die Schulung hat bereits vom 5.-11.4.2010 stattgefunden; teilgenommen haben 3 Teilnehmer/innen aus Schwelm im Alter zwischen 17 und 22 Jahren.

 

Die geforderte Stellungnahme des Stadtjugendringes konnte von der EFG nicht beigefügt werden, da dieser z.Zt. ruht.

Ersatzweise wird daher um Entscheidung des Jugendhilfeausschusses gebeten, ob die Schulung nachträglich befürwortet wird.

 

Die tatsächliche Zusicherung eines Zuschusses ist damit noch nicht verbunden. Die Zuschusszahlung aller Zuschüsse an Jugendverbände hängt davon ab, ob von der Kommunalaufsicht das Gesamtpaket „Zuschüsse an Jugendverbände“ bei Buchungsstelle 06.02.02.531800 genehmigt wird.

 

Der richtliniengemäße Zuschuss würde bei Leiterlehrgängen 60 % der Kosten betragen, im vorliegenden Fall also insgesamt 324,00 €.

 


Beschlussvorschlag:

JHA befürwortet die Teilnahme von 3 ehrenamtlichen Jugendmitarbeiter/inne/n der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Schwelm an einer Mitarbeiterschulung zum Thema „Konzeption und Methodik“.