Sachverhalt:
Die „Richtlinien zur
Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Schwelm“ sehen vor, dass zu Anträgen
auf Bezuschussung von Jugendgruppenleiterlehrgängen, deren Kosten pro
Teilnehmer mehr als 15,00 € betragen, der Stadtjugendring eine schriftliche
Stellungnahme abgeben muss.
Fristgerecht vor dem 31.3.
ist von der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde (EFG) Schwelm ein
Zuschussantrag eingegangen für eine Mitarbeiterschulung zum Thema „Konzeption
und Methodik“ in Bergneustadt. Die Kosten pro Teilnehmer/in liegen bei 180,00
€.
Die Schulung hat bereits vom
5.-11.4.2010 stattgefunden; teilgenommen haben 3 Teilnehmer/innen aus Schwelm
im Alter zwischen 17 und 22 Jahren.
Die geforderte Stellungnahme
des Stadtjugendringes konnte von der EFG nicht beigefügt werden, da dieser
z.Zt. ruht.
Ersatzweise wird daher um
Entscheidung des Jugendhilfeausschusses gebeten, ob die Schulung nachträglich
befürwortet wird.
Die tatsächliche Zusicherung
eines Zuschusses ist damit noch nicht verbunden. Die Zuschusszahlung aller
Zuschüsse an Jugendverbände hängt davon ab, ob von der Kommunalaufsicht das
Gesamtpaket „Zuschüsse an Jugendverbände“ bei Buchungsstelle 06.02.02.531800
genehmigt wird.
Der richtliniengemäße
Zuschuss würde bei Leiterlehrgängen 60 % der Kosten betragen, im vorliegenden
Fall also insgesamt 324,00 €.
Beschlussvorschlag:
JHA befürwortet die
Teilnahme von 3 ehrenamtlichen Jugendmitarbeiter/inne/n der
Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Schwelm an einer Mitarbeiterschulung zum
Thema „Konzeption und Methodik“.