Betreff
Verwendung des Jahresüberschusses der Städt. Sparkasse zu Schwelm aus dem Geschäftsjahr 2009
Vorlage
128/2010
Aktenzeichen
3/Ap
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2009 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 762.437,21 EUR aus.

 

Über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach Änderung des Sparkassengesetzes im Jahre 2008 gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2  SpkG NW der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates nach § 25 SpkG NW zu beschließen. Der Verwaltungsrat der Städt. Sparkasse zu Schwelm schlägt dem Rat vor, den Jahresüberschuss von 762.437,21 EUR

 

a)      in Höhe von 350.000 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) auszuschütten

und

b)      in Höhe von 412.437,21 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse einzustellen.

 

Abweichend vom Vorschlag des Verwaltungsrates besteht die Möglichkeit, eine andere Verwendung des Jahresüberschusses festzulegen. U.a. kann der gesamte Jahresüberschuss oder ein Teilbetrag an den Träger ausgeschüttet werden. Bei der Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses hat nach § 25 Absatz 2 SpkG NW der Rat die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die zukünftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.

Nach Auffassung der Verwaltung sind diese Kriterien im Rahmen des Gesamtabschlusses mit dem Verwendungsvorschlag erfüllt.

 

Im Haushaltssicherungskonzept/ Haushaltsplan 2010/2011 ist u.a. eine Gewinnausschüttung der Sparkasse in Höhe von 350.000 EUR vorgesehen. Hierfür wäre eine Ausschüttung an den Träger (Stadt Schwelm) in Höhe von 415.800,41 EUR brutto erforderlich, da vom Ausschüttungsbetrag 15% Kapitalertragsteuer (62.370,06 EUR) sowie 5,5 % Solidarzuschlag (3.430,35 EUR) abzuführen sind.

Aus Sicht der Verwaltung kann angesichts der schwierigen Haushaltssituation nicht auf eine Gewinnausschüttung in der im Haushalt veranschlagten Höhe verzichtet werden.

 

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zweckgebunden; er ist zur Erfüllung gemeinwohlorientierter örtlicher Aufgaben der Stadt Schwelm als Träger oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Eine entsprechende Verwendung des Ausschüttungsbetrages ist im Rahmen der Abwicklung des Haushaltsplanes 2010/2011 durch die Stadt Schwelm sichergestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm von insgesamt 762.437,21 EUR aus dem Geschäftsjahr 2009 wird

 

a)      in Höhe von 415.800,41 EUR an den Träger (Stadt Schwelm) ausgeschüttet

und

b)      in Höhe von 346.636,80 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt. Sparkasse eingestellt.