Sachverhalt:
Die Amtszeit der Schiedsperson Karl-Heinrich Däumer, Bergstraße 9, 58332 Schwelm, läuft am 09.10.2010 ab.
Herr Däumer steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Die rechtlichen Voraussetzungen nach § 2 Schiedsamtsgesetz (SchAG NW) sind erfüllt. Der Direktor des Amtsgerichtes hat die Wiederwahl befürwortet. Er stimmt einer Wiederwahl zu.
Der Bund Deutscher Schiedspersonen – Herr Klaus Trommer, Bezirksvereinigung Hagen – ist um Stellungnahme gebeten worden. Er stimmt einer Wiederwahl ebenfalls zu.
Beschlussvorschlag:
Herr Karl-Heinrich Däumer,
Bergstraße 9, 58332 Schwelm, wird als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk
II wiedergewählt.
Die Vertretungsregelung erfolgt wie bisher durch die Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk I.