Sachverhalt:
Die TBS AöR haben von der Stadt Schwelm per Ratsbeschluss vom 29.04.2010 den Auftrag erhalten, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm veranschlagten technischen Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der ausgewiesenen Mittel nach den Regeln der Unternehmenssatzung durchzuführen. Über die Buchungsstelle 01.01.13.522110 werden in diesem Zusammenhang Arbeiten der TBS AöR an Grünflächen (Grünpflege) und Beleuchtungskörpern (Instandhaltung) an städtischen Gebäuden durchgeführt. Es handelt sich dabei um laufende Unterhaltungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Etat-Gespräche und unter Berücksichtigung der Anfrage von Sportvereinen bzgl. der Übernahme von Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an den Sportplätzen wurde die Verwaltung von der Politik beauftragt, mit den Vereinen sowie dem Stadtsportverband Gespräche zu führen. Vor diesem Hintergrund wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses vom 15.04.2010 und Beschluss des Rates vom 29.04.2010 der Ansatz 2010 von 189.000 € zugunsten des Liegenschaftsausschusses zunächst mit einem Sperrvermerk versehen. Trotz des bestehenden Sperrvermerkes und unabhängig vom Prüfergebnis müssen aber die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen für einen notwendigen Mindestbetrieb (u.a. Sicherstellung der Verkehrssicherheit und des Spielbetriebes, Vermeidung von kostenintensiven Folgeschäden) durchgeführt werden.
Für das I. Quartal 2010 – demnach vor Beschluss des Finanzausschusses über den Sperrvermerk – liegen Rechnungen der TBS AöR, die im Bereich Grünpflege witterungsbedingt niedrig ausfallen i. H. v. 18.085,55 € für erbrachte Dienstleistungen vor. Der Rechnungsbetrag teilt sich wie folgt auf:
Grünpflege
Sportplatz „An der Rennbahn“         10.464,38 €
Sportplatz Linderhausen                         3.350,00 €
Sportplatz Wilhelmshöhe                        1.615,84 €
Märkisches Gymnasium                            1.220,50 €
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Instandhaltung Beleuchtungskörper
Sportplatz „An der Rennbahn“            1.235,93 €
Haus Martfeld                                     198,90 €
Für die Begleichung der Rechnung und die Aufrechterhaltung
des Mindestbetriebes in den nächsten Monaten ist die Freigabe von
Haushaltsmitteln von insgesamt rd. 70.000,00 € erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 01.01.13.522110 – An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens – werden Haushaltsmittel in Höhe von 70.000,00 € freigegeben.