Betreff
Sachstandsbericht zu den HSK - Prüfaufträgen
Vorlage
113/2010
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Rat der Stadt Schwelm  hat in seiner Sitzung am 29.04.2010 einen umfangreichen Katalog von Prüfaufträgen zum Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2010 – 2017 beschlossen.

Prüfaufträge haben sich sowohl aus den HSK – Vorschlägen der Verwaltung, den HSK – Vorschlägen der Fraktionen, als auch aus den gestellten Anträgen der Fraktionen zum

Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept ergeben.

In der beigefügten Anlage sind die einzelnen Prüfaufträge nach Fachbereichen sortiert dargestellt.

Nachfolgend wird der Sachstand zur Abarbeitung der einzelnen Prüfaufträge dargestellt:

 

Fachbereich 1

 

Nr. 1 Überprüfung Versandanbieter:

 

Der Prüfauftrag ist in Bearbeitung. Neben der Prüfung alternativer Anbieter müssen auch strukturelle Veränderungen geprüft werden. Hier müssen Kostenvoranschläge ausgewertet und in Bezug zu möglicherweise veränderten Abläufen gesetzt werden.

 

Nr. 2 Prüfung Materialeinsatz (Bürobedarf):

 

Zur Zeit  werden  Detailrechnungen zum Deckungsgrad von Toner und Kosten von Sonderbestellungen ermittelt. Darüber hinaus werden Einsparungsmöglichkeiten durch strukturelle Änderungen geprüft.

Nr. 3 Sonstige Dienstleistungen (Bereich ADV):

 

Sonstige Dienstleistungen fallen über die Jahre in ganz unterschiedlicher Art und unterschiedlichem Umfang an. Das grundsätzliche Einsparungsziel lässt sich erreichen, indem bestimmte Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Das wird Auswirkungen auf die Zielerreichung von darauf aufbauenden Projekten oder sonstigen Anforderungen haben. Insoweit wird hier im Einzelfall jeweils noch genauer zu prüfen sein, ob die geplante Maßnahme in der geplanten Form, im geplanten Umfang oder auf andere Weise kostengünstiger umzusetzen ist.

 

Nr. 4 Einführung des Moduls „Mandatos“:

 

Der Prüfauftrag wird aktuell bearbeitet, ein Ergebnis ist in Kürze zu erwarten.

 

 

Fachbereich 2

 

Nr. 1 Überprüfung des Personaleinsatzes Schülerbeförderung:

 

Hierzu erfolgte ein Zwischenbericht im Finanzausschuss am 20.05.2010.

 

Nr. 2 Zentralisierung städtischer Veranstaltungen

 

Zur Zeit erfolgt eine Bestandsaufnahme. Synergieeffekte aus der Zusammenfassung der verschiedenen städtischen Veranstaltungsbereiche (FB 2, FB 4 – Jugend, FB 4 – Folklorefest ) und Kulturaufgaben (Ausstellungen im Rathaus, IPS)  müssen geprüft werden.

Erste Ergebnisse sollen bis zur Sommerpause vorliegen.

 

Nr. 3 Bücherei und Nr. 4 Musikschule

 

Erste Gespräche wurden geführt, Ergebnisse zu den Prüfaufträgen werden zur Sitzung des Ausschuss für Kultur  und Sport  am 14.09.2010 vorgelegt.

 

Nr. 5 Sportstätten

 

Hierzu wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Politik, Verwaltung und ggf.  weiteren (Fach)-Teilnehmern eingerichtet.

Steuerliche Aspekte werden zur Zeit von Seiten der Verwaltung geprüft.

 

Nr. 6 Haus Martfeld, neues Gesamtkonzept

 

Hierzu wird ebenfalls eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Politik, Verwaltung und ggf.  weiteren (Fach)-Teilnehmern eingerichtet.

 

Nr.  7 Prüfauftrag VHS

 

Gemäß Empfehlung des Finanzausschusses (Sitzung vom 25.03.2010) werden zunächst Gespräche mit dem Leiter der VHS geführt, ein entsprechender Bericht im Finanzausschuss unter Beteiligung des Leiters der VHS ist nach der Sommerpause vorgesehen.

 

Fachbereich 3

 

Nr. 3 sonstige Dienstleistungen TBS (insbesondere Weihnachtsbeleuchtung)

 

Zur Zeit wird in Zusammenarbeit mit den Technischen Betrieben Schwelm (TBS) und der  Gesellschaft für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung Schwelm (GSWS) das „Paket“ Weihnachtsbeleuchtung aufbereitet (Analyse der verschiedenen Komponenten wie z.B. Personal – und Sachkosten).

Mit allen Beteiligten wird  geprüft, inwieweit Aufwandsreduzierungen, z.B. durch Einsatz neuerer Beleuchtungstechnik (LED), umgesetzt werden können.

 

Nr. 2 TBS - Umlage

Die Gespräche mit TBS werden kurzfristig geführt;  Anfang Juli wird mit ersten Erkenntnissen gerechnet.

 

Nr. 3 GSWS/Wirtschaftsförderung

 

Zur Verbesserung der Wirtschaftsförderung im Ennepe – Ruhr – Kreis hat die Kreisverwaltung eine Sitzungsvorlage erstellt, in der u.a. die Entwicklung weitergehender Kooperationsmodelle zwischen den einzelnen Städten und der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe – Ruhr GmbH  (EN – Agentur) befürwortet wird, um vorhandene Optimierungspotenziale auszuschöpfen.

In diesem Zusammenhang finden zur Zeit Gespräche zwischen dem Geschäftsführer der  GSWS und der EN – Agentur statt.

Ein entsprechender Bericht der Geschäftsführer ist in der  Sitzung des Finanzausschusses am  24.06.2010 vorgesehen.

 

Fachbereich 4

 

Nr. 1   Sachleistungen und  Nr. 2 Dienstleistungen  Bereich Jugendzentrum

 

Die Sachverhalte werden derzeit mit den Mitarbeitern des Jugendzentrums erörtert; eine Stellungnahme des Fachbereiches liegt Anfang Juli vor.

 

Nr. 3   Unterhaltung unbewegliches Vermögen und  Nr. 4 TBS – Umlage  Bereich öffentliche Spielplätze

 

Die Gespräche mit TBS stehen noch aus;  Anfang Juli wird mit ersten Erkenntnissen gerechnet.

 

Nr.5 Reintegrationskonzepte Heimunterbringung, Interkommunale Zusammenarbeit Fremdunterbringungen

 

Der Fachbereich Jugend, Soziales befindet sich derzeit in einem Umstrukturierungsprozess, der auch u.a. die erstmalige Besetzung             einer Stelle "ASD-Leitung" (Allgemeiner Sozialer Dienst) , sowie die Neubesetzung der Stelle des Jugendamtsleiters beinhaltet, so dass gezielte Überlegungen der "Neuverantwortlichen" ab Herbst einsetzen werden. Unabhängig davon, laufen natürlich auch jetzt schon Überlegungen der interkommunalen Zusammenarbeit (z.B. bei der "Inobhutnahme") und werden Bemühungen bei der Aufwandsreduzierung angestellt.

 

Fachbereich 5/6

 

Nr. 1 Einführung von Parkgebühren

 

Die Parkgebührenordnung vom 12.01.1982 wurde mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 11.12.2008 aufgehoben (Ratsvorlage 175/2008). Für die Einführung von Parkgebühren müsste eine neue Parkgebührenordnung erlassen werden, die unter anderem die Höhe der Gebühren regelt.

Zur Ermittlung der Eckdaten sind eine Markterhebung (erzielbarer Gebührenrahmen) und verkehrsplanerische Maßnahmen erforderlich, die Grundlage für eine Kalkulation wären (Bereichseingrenzung, Fahrzeugaufkommen, Ermittlung von Gerätestandorten etc.).

Bei der Anschaffung und Aufstellung von Parkscheinautomaten sind die erheblichen Investitions- und Unterhaltungskosten zu berücksichtigen. Im Vergleich zur derzeitigen PBW muss geprüft werden, inwieweit  zusätzliche Personalaufwendungen , z.B. für Leerung und Kontrollen der Parkscheinautomaten, zu berücksichtigen sind.

Eine Alternative könnte eine privatrechtliche Parkraumbewirtschaftung darstellen. Denkbar wäre die vollständige Abgabe (von den Investitionsmaßnahmen bis zur Einnahmeabwicklung) an einen Dritten. Welche finanziellen Vorteile für die Stadt hier zu erzielen wären, könnte erst nach der Ermittlung der Eckdaten und einer darauf fußenden  Kalkulation mitgeteilt werden.

Die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist eine hoheitliche Aufgabe, die nicht an ein privates Unternehmen übertragen werden kann, so dass die reine Parkraumüberwachung weiterhin von der Stadt durchzuführen wäre.

 

In diesem Zusammenhang wird auf eine im Jahr 1996 unterschriftsreife Vertragslösung mit den Wuppertaler Stadtwerken verwiesen, die seinerzeit durch den Rat nicht akzeptiert wurde.

 

Eine Überarbeitung des PBW -Konzeptes ist im laufenden Betrieb nicht realisierbar, so dass zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden müssen. Insofern bedarf die fundierte Überarbeitung der Beauftragung durch den Rat.

 

 

Nr. 2 Einsatz externer Sicherheitsdienst

 

Die Beauftragung des externen Sicherheitsdienstes diente und dient in erster Linie der Sicherung und Beaufsichtigung städtischer Liegenschaften. Auf städtischen Liegenschaften wird durch den Sicherheitsdienst das Hausrecht wahrgenommen. Hierdurch werden auch Ersatzansprüche sichergestellt.

Erst in der zweiten Priorität unterstützt der externe Sicherheitsdienst die Außendiensttätigkeit des Ordnungsamtes ohne die eigenständige Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben.

Eine Reduzierung des Ansatzes für den Sicherheitsdienst auf 3.000 € realisiert die Beauftragung von einem Einsatz in der Woche, für den Zeitraum des Sommers (etwa 3 Monate). Zusätzlich erforderliche Einsätze müssen dann von zusätzlichem Personal des Ordnungsamtes sichergestellt werden. Hierfür fallen Überstundenvergütungen an.

 

Nr. 3 Unterhaltung Feuerlöschteiche

Ob und in welcher Höhe hier eine Reduzierung realisierbar ist, konnte noch nicht abschließend geklärt werden.

 
 
Nr. 5 Containerstandorte

 

Die Frage einer pauschalen Ansatzkürzung stellt sich künftig nicht mehr, da die HHSt. ersatzlos ab 2010 entfällt.

In der Sache geht es um die öffentlichen Stellflächen für die Glas-/Papier-Sammelgroßbehälter an mehreren Stellen im Stadtgebiet. Auf Grund einer sog. Nebenentgelt-Vereinbarung zwischen Stadt und „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ erhält die Stadt für die Bereitstellung, Herrichtung, Unterhaltung und Reinigung der öffentlichen Stellflächen ein pauschales / einwohnerbezogenes Entgelt (gesonderter Ertrag im gleichen Produkt). Von diesem Entgelt leitet die Stadt den überwiegenden Teil an die TBS AöR aus der o.g. Buchungsstelle weiter, da dort die Leistungen vor Ort hinsichtlich Herrichtung, Unterhaltung und Reinigung der Stellflächen erfolgt.

Rückwirkend ab 1.1.2010 mit einer Laufzeit bis 31.12.2012 wird die bisherige Vereinbarung neu abgeschlossen und die TBS AöR als Vertragspartner mit hinzu genommen, da neben den bisherigen Leistungen vor Ort künftig auch die Abfallberatung von TBS übernommen wird. Daher werden auch wieder die TBS die finanzielle Abwicklung mit DSD übernehmen. Die Stadt erhält dann von TBS (weitergeleitet von DSD) nur den Entgelt -Anteil für die Grundstücksbereitstellung.

 

Nr. 4 TBS- Umlage Bereich Bauaufsicht

 

Nr. 6 Unterhaltung Verkehrszeichen Bereich Gemeindestraßen

 

Nr. 7 Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Gemeindestraßen

 

Nr. 10 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Gemeindestraßen

 

Nr. 11 TBS – Umlage Bereich Gemeindestraßen

 

Nr. 12  Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Landesstraßen

 

Nr. 13 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Landesstraßen

 

Nr. 15  Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Bundesstraßen

 

Nr. 16 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Bundesstraßen

 

Nr. 18 Unterhaltung Straßenbeleuchtung Bereich Parkeinrichtungen

 

Nr. 19 Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich Parkeinrichtungen

 

Nr. 20 Unterhaltung Wartehallen Bereich ÖPNV

 

Nr. 21 Unterhaltung Straßen Bereich ÖPNV

 

Nr. 22  Energiekosten Straßenbeleuchtung Bereich ÖPNV

 

 

Zu diesen Prüfaufträgen werden noch in der 1. Juni-Hälfte Gespräche mit Vertretern der TBS AöR stattfinden, da nur im Zusammenspiel zwischen Stadt und TBS AöR Lösungen gefunden werden können, die letztendlich zu echten Einsparungen führen. Dabei wird der Verkehrssicherungspflicht der Stadt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen sicherlich besondere Bedeutung zukommen.

 

Nr. 8 Unterhaltung Straßenbegleitgrün

Nr. 25 a Landesbetrieb Straßen Pflegevereinbarung

 

Die Fremdkosten (5%, ansonsten Personal- und KFZ -Kosten) beziehen sich im wesentlichen auf Schnittgutentsorgung und Ersatzbepflanzung.

 

Die von TBS überlassenen Unterlagen sind in einem ersten Schritt überprüft worden. Zwischenergebnisse:

1.      Die Zuordnung zwischen den Fachbereichen und damit zu den Produkten ist noch genauer abzugrenzen. Hier wird kurzfristig eine Sichtung der Unterlagen in Zusammenarbeit mit IM erfolgen.

2.      Darüber hinaus sind auch Leistungen dargestellt, für die andere zuständig sind:

a.       Private Grundstückseigentümer (bspw. DB AG für Freischneiden des Lichtraumprofils in der Hagener Straße). Hier ist TBS AöR gebeten worden zu recherchieren, ob ggf. Verträge bestehen und die Höhe der TBS -Leistungen zu beziffern. Weitere größere Flächen, die von TBS mitgepflegt werden, sind nicht erkennbar. Sollten weiter kleinere Flächen festgestellt werden, so wird sich die Einsparung voraussichtlich kaum messen lassen.

 

b.      Öffentliche Grundstückseigentümer (Grünflächenpflege an Landesstraßen und Bundesstraßen). Hier ist der Landesbetrieb Straßenbau Ende März 2010 angeschrieben worden. Der Sachverhalt wurde erneut dargelegt und eine Stellungnahme erbeten. Bisher ist eine Reaktion darauf noch nicht erfolgt. Die Leistungen für den Landesbetrieb belaufen sich auf rd. 10.500 € jährlich bei einer pauschalen Entschädigung von 1.000 €

Daher sind weitere Gespräche erforderlich.

 

Darüber hinaus siehe Nr. 6

 

Nr. 9 Unterhaltung Lichtzeichenanlagen

 

Die Stadt unterhält vier eigene Lichtzeichenanlagen:

  1. Kreuzung Potthoffstraße/Barmer Str./Hauptstraße/Emil-Rittershaus-Straße.

Diese ist mit Landeszuwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gehweges gebaut worden. Es besteht noch eine Zweckbindungsfrist bis 05/2020.

 

  1. Die Ampelanlage in der Potthofstraße/Kreuzung Augustastraße/Luisenstraße dient der Schulwegsicherung und ist unverzichtbar.

 

  1. Die Ampelanlage am Westfalendamm in Höhe der Grundschule dient der Schulwegsicherung und ist unverzichtbar.

 

 

  1. Die Ampelanlage an der Hagener Straße/Höhe Bundesbahn-Brücke dient nicht der Schulwegsicherung und könnte ggf. stillgelegt werden.

Genaueres muss noch geprüft werden.

 

Nr. 11 a Unterhaltung Landesstraßen

Nr. 14 Unterhaltung Bundesstraßen

Nr. 17 Unterhaltung Parkeinrichtungen

 

Es handelt sich um die Unterhaltung und Instandsetzung von Gehwegen und Parkspuren an klassifizierten Straßen.

Die Verkehrssicherheit muss zwingend aufrecht erhalten werden.

Inwieweit eine Reduzierung der Ansätze unter dieser Vorgabe  ab 2011 möglich ist, muss noch abschließend geprüft werden.

 

Nr. 23 Unterhaltung Wirtschaftswege

 

Auch hier muss die Verkehrssicherheit zwingend aufrecht erhalten werden.

Inwieweit eine Reduzierung der Ansätze unter dieser Vorgabe ab 2010 möglich ist, muss noch abschließend geprüft werden.

 

Nr. 24 Personaleinsatz Gewerbewesen

Das Gewerbewesen ist ein äußerst umfänglicher Rechtsbereich. Hierzu gehört nicht nur das Gewerbemeldverfahren, sondern auch eine Vielzahl von spezialgesetzlichen Verfahren, wie bspw. Reisegewerbe, Gaststättengewerbe, Marktwesen (hier auch Heimatfestkirmes), Spielhallengewerbe und andere. Im Rahmen verschiedener Organisationsmaßnahmen der vergangenen Jahre wurde unter anderem der Bereich des Gewerbemeldeverfahrens in das Bürgerbüro verlagert (unter Wegfall der Stelle im Bereich Ordnung). Hierauf entfällt insgesamt ein Stellenanteil von etwa 52% einer Vollzeitstelle. Die Rückübertragung hätte zur Folge, dass im Bereich des Ordnungsamtes wieder eine Halbtagsstelle für diese Aufgabe eingerichtet werden müsste. Die Reduzierung dieses Stellenanteils im Bürgerbüro würde eine Verkürzung der Öffnungszeit von rd. 4 Stunden/wtl. erfordern. Effektiv umzusetzen wäre diese Reduzierung dann nur noch durch die Streichung der Öffnungszeit an den Samstagen.

 

 

Nr. 25 Beschaffungen Brandschutz

 

Die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten erfolgt bereits in geeigneten Fällen über den ERK (regelmäßiger Etatansatz „Kreisfeuerwehrzentrale“, zuletzt  digitale Alarmierung/Digitalfunk) bzw. über die „Kommunalberatung des StGB NW (KuA). Die KuA initiiert seit geraumer Zeit Sammelausschreibungen für standardisierte Großfahrzeuge, an denen sich die Stadt in geeigneten Fällen beteiligt ( aktuell Rüstwagen). Daneben werden Spezialfahrzeuge und Geräte nur bei einzelnen Feuerwehren vorgehalten und bei Bedarf gemeindeübergreifend eingesetzt ( „Gefahrgut -Messfahrzeug“, Ölsperren, verschiedene Wechselladerfahrzeuge pp.) .

 Die Wartung und Prüfung spezieller Ausrüstung und Geräte (Atem-, Chemieschutz, Messgeräte, Schläuche, pneumatische Hebegeräte etc.) erfolgt zentral bei der Kreisfeuerwehrzentrale bzw. in Feuerwachen der Nachbargemeinden.

 

Das Gebot   der Kostenreduzierung durch gemeinsame Beschaffung oder Vorhaltung von Fahrzeugen und Gerät wird weiterhin beachtet, konkrete Einsparmöglichkeiten durch Veränderung anstehender Beschaffungsmaßnahmen sind derzeit nicht ersichtlich.

 

Nr. 26 Satzungen Ausbau/Erschließungsbeiträge

 

a) Satzung über Erschließungsbeiträge nach BauGB

§ 129 Abs. 1 BauGB verlangt, dass die Gemeinden einen Eigenanteil von mindestens 10 % der beitragsfähigen Kosten tragen. Eine Erhöhung des Anliegeranteils über den in der aktuellen Satzung festgelegten Anliegeranteil von 90 % hinaus ist damit aus bundesgesetzlichen Gründen nicht möglich.

 

b) Satzung über Straßenausbaubeiträge nach KAG

Aus Gründen der Rechtssicherheit bei Beitragserhebungen hat es sich bewährt, die Beitragssatzungen inhaltlich an die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände anzulehnen. Für NRW hat der StGB im Jahre 2003 eine neue Mustersatzung  erlassen und hierin die Anliegeranteile im Vergleich zur früheren Mustersatzung deutlich erhöht. Die Übernahme der neuen Mustersatzung durch die Städte und Gemeinden ist in NRW bislang jedoch nur sehr zurückhaltend erfolgt, so dass es bislang auch nur wenig Erfahrung zur Haltung der Verwaltungsgerichte gegenüber den erhöhten Anliegeranteilen gibt.

Die Stadt Schwelm hat diese Entwicklung aufmerksam verfolgt. Der Verwaltungsvorstand hat in dieser Sache zuletzt im Mai 2009 entschieden, im Jahre 2010 eine neue Beitragssatzung nach KAG mit erhöhten Anliegeranteilssätzen zu erarbeiten. Insofern hat sich der gleichlautende fraktionsübergreifende Antrag mit dem Bearbeitungsstand der Verwaltung überschnitten. Nach derzeitiger Planung ist vorgesehen, dem Finanzausschuss am 24.06.10 und dem  RAT am 08.07.10 eine neue Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die neuen Anliegeranteilssätze werden voraussichtlich um jeweils 20 Prozentpunkte steigen. Der höchste Anliegeranteilssatz wird damit im Bereich der Rad- und Gehwege von Anliegerstraßen mit 80 % erreicht. Eine stärkere Erhöhung ist nach Auswertung der Rechtsprechung und nach Rücksprache mit anderen Gemeinden nicht möglich. Ein genereller Anliegeranteilssatz von 90 % wie im Bereich der Erschließungsbeiträge ist nicht erreichbar.

 

Bereich IM

 

Nr. 2 Wartungsverträge

 

Die Gespräche mit der zuständigen Hochbauabteilung des IM haben ergeben, dass die abgeschlossen Wartungsverträge bis auf wenige Ausnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind. Inwieweit eine  Kürzung ab 2011 möglich ist, muss noch geprüft werden.

 

 

 

Nr.1 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen Bereich Grundstücksmanagement

 

Nr. 3 Grün – und Baumpflege Bereich Immobilienmanagement

 

Nr. 4 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen Bereich Immobilienmanagement

 

Nr. 4a TBS  -Umlage Bereich Immobilienmanagement

 

Nr. 5 Unterhaltung  Bereich öffentliche Grünflächen

 

Nr. 6 Grün – und Baumpflege Bereich öffentliche Grünflächen

 

Nr. 7 Sonstige Bewirtschaftung Bereich öffentliche Grünflächen

 

Nr. 8 TBS – Umlage Bereich öffentliche Grünflächen

 

Nr. 9 TBS – Umlage Bereich Friedhofs- und Bestattungswesen

 

Nr. 10 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Bereich Forstwirtschaft

 

Nr. 11 Unerhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Bereich Forstwirtschaft

 

Nr. 12 TBS- Umlage Bereich Forstwirtschaft

 

Zu diesen Prüfaufträgen werden noch in der 1. Juni-Hälfte Gespräche mit Vertretern der TBS AöR stattfinden, da nur im Zusammenspiel zwischen Stadt und TBS AöR Lösungen gefunden werden können, die letztendlich zu echten Einsparungen führen. Dabei wird der Verkehrssicherungspflicht der Stadt  sicherlich besondere Bedeutung zukommen.

 

Nr. 13 Unterhaltung Sportstätten

 

Hierzu wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Politik, Verwaltung und ggf.  weiteren (Fach)-Teilnehmern (Stadtsportverband) eingerichtet.

Steuerliche Aspekte werden zur Zeit geprüft.

 

Nr. 14 Reinigung

 

Nach Kontaktaufnahme mit einem externen Beratungsbüro ging am 31.05.2010 eine erste Stellungnahme des Beraters ein. Diese muss zunächst ausgewertet werden.

 

Nr. 15 Waldflächen

 

Zur Zeit wird geprüft, inwieweit ein Verkauf von Waldflächen, bzw. die Übertragung von Waldflächen auf Dritte umgesetzt werden können.

Hierbei sind Kündigungsfristen für bestehende Pflegeverträgen zu beachten.

 

Nr. 1 und 2 Kostendeckungsgrad bzw. Erhöhung privatrechtlicher Leistungsentgelte/Gebühren

 

Es wird zur Zeit geprüft, inwieweit eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwelm erforderlich ist.

Fachbereichsbezogen werden Möglichkeiten der Erhöhung privatrechtlicher Leistungsentgelte geprüft.

 

Nr. 3 Senkung Zuschussbedarf Heimatfest

 

Hierzu wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Politik, Verwaltung und ggf.  weiteren (Fach)-Teilnehmern (Dacho)  eingerichtet.

Zudem werden zur Zeit sämtliche Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem Heimatfest stehen, fachbereichsübergreifend durch FB 3 ermittelt.

 

Nr. 4 Prüfauftrag zum Personalwirtschaftskonzept

 

Im Hinblick auf den gemeinsamen Antrag zum PWK werden mit verschiedenen Nachbarkommunen Erfolg versprechende Gespräche über Formen der interkommunalen Zusammenarbeit in unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung geführt. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch mit der Kommunalaufsicht die Frage der Zulässigkeit erhöhter Personalaufwendungen bei entsprechender Refinanzierung zu klären.

Grundsätzlich sind die Personalkosten ein wesentliches Thema auch in den Gesprächen mit der Bezirksregierung. Die von dort zur Verfügung gestellten Vergleiche mit anderen Kommunen bedürfen allerdings noch einer eingehenden Überprüfung, bevor hieraus Handlungsempfehlungen gewonnen werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

ohne

 


1 Anlage –6 Seiten- Zusammenstellung Prüfaufträge