Betreff
a) Jahresabschluss 2009 der Technischen Betriebe Schwelm AöR (nur Verwaltungsrat) b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
100/2010
Aktenzeichen
JA 2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Vorstand legt den als Anlage beigefügten Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2009 der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR vor.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage, vertreten durch Frau Lickfett und Frau Mentzer, wird in der Sitzung die Inhalte und Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfung darstellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den TBS AöR für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2009 hat zu keinen Einwänden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt.

 

Der Jahresüberschuss 2009 beträgt 1.333.010,73 Euro.

 

Gemäß § 10 KUV sollen „für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Kommunalunternehmens und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen (...) aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Bei umfangreichen Investitionen kann neben die Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Nach § 14 KUV soll „neben angemessenen Rücklagen nach § 10 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ erfolgen.

 

Vor diesem rechtlichen Hintergrund halten Vorstand und kaufmännische Leitung die Thesaurierung eines nicht unerheblichen Anteils des Jahresüberschusses für angebracht.

 

Ungeachtet dessen und in Anbetracht der defizitären Haushaltslage der Stadt, der gegenüber sich die TBS genauso verpflichtet fühlen wie den Gebührenzahlern, schlägt der Vorstand eine Ausschüttung in Höhe von 1.000.000,- Euro an die Stadt Schwelm vor. Der Differenzbetrag von 333.010,73 Euro soll der Gewinnrücklage zugeführt werden.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

 

1.        Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2009 der TBS AöR wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn 2009 beläuft sich auf 1.333.010,73 €.

2.        Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.000.000,- € wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet. Der Differenzbetrag in Höhe von 333.010,73 € wird der Gewinnrücklage der TBS zugeführt.

3.        Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2009 erteilt.

 

Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b / Ergebnisverwendung):

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b / Ergebnisverwendung):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 

 

 


Prüfbericht 2009, 82 Seiten