Sachverhalt:
Die Stadt Schwelm hat gem. § 92 Abs. 1 GO NRW zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmalig die Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Aufgrund der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 01.01.2008 und der damit verbundenen Umstellung des Rechnungswesens von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung muss die Stadt Schwelm somit erstmalig zu diesem Stichtag eine Eröffnungsbilanz aufstellen.
Aufgrund der in den §§ 92, 95 und 96 GO NRW enthaltenen Verfahrensregeln ist mit Sitzungsvorlage Nr. 222/2008/1 der gem. § 92 Abs. 1 S. 2 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Eröffnungsbilanz dem Rat vorgelegt und zwecks vor der Feststellung zu erfolgender Prüfung gem. § 92 Abs. 5 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet worden.
Der mit o.g. Sitzungsvorlage vorgelegte Entwurf der Eröffnungsbilanz (Stand: 07.01.2009) beinhaltete folgende Eckdaten:
Bilanzsumme:           212.745.642,80 €
Eigenkapital:                 48.335.397,34 €
Eigenkapitalquote:Â Â Â Â Â Â Â Â Â 22,72 %
Vor dem Hintergrund, dass verschiedene Aspekte, wie insbesondere
- die Beachtung des Schenkungsvertrages „Sportplatz Brunnen“,
- die Verwendung der im Jahr 2008 maßgebenden Bodenrichtwerte bei der Bewertung von Grund und Boden der städtischen Grundstücke,
- die Anwendung des Baupreisindexes NRW und des Regionalisierungsfaktor des Gutachterausschusses des Ennepe-Ruhr-Kreises bei der Bewertung der städtischen Gebäude
sowie
- die bilanztechnische Erfassung von buchungstechnischen Abläufen, die sich während des Umstiegs auf das neue Rechnungswesen ergeben haben,
wertmäßig in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt werden mussten, ist der Entwurf der Eröffnungsbilanz mit folgendem Ergebnis überarbeitet und in aktualisierter Fassung, die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt ist, am 21.04.2010 vom Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt worden:
Bilanzsumme:           218.897.407,59 €
Eigenkapital:                 51.675.584,46 €
Eigenkapitalquote:Â Â Â Â Â Â Â Â Â 23,61 %
Eine ausführliche Darstellung der Veränderung von Bilanzpositionen ist der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung der beiden Bilanzentwürfe zu entnehmen.
Die örtliche Rechnungsprüfung, der sich nach § 92 Abs. 5 S. 5 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 8 S. 1 GO NRW der Rechnungsprüfungsausschuss bedient, hat den EntÂwurf der Eröffnungsbilanz und den Anhang in den überarbeiteten Fassungen einer umfangreichen Prüfung unterÂzogen, die zu keinen Einwendungen geführt hat.
Ãœber Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist am 23.04.2010 ein Prüfungsbericht erstellt worden, in dem die zusammenÂfassende Darstellung des PrüfungsÂerÂgebnisses in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes („Testat“) aufgenommen worden ist.
Dieser Prüfbericht mit dem Entwurf der Eröffnungsbilanz ist den Mitgliedern des RechÂnungsÂprüfungsÂausschusses zugeleitet worden und wird in der Sitzung des RechnungsÂprüfungsausschusses am 11.05.2010 behandelt.
Folgende Beschlüsse werden durch die örtliche Rechnungsprüfung dem Ausschuss vorgeschlagen:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung vom 23.04.2010 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz unverändert und fasst das Ergebnis der Prüfung in dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen.
Auf
der Grundlage des Bestätigungsvermerkes empfiehlt der
Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüfte Eröffnungsbilanz und den Anhang zum 01.01.2008 gemäß § 92 Abs. 1 GO
NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
2.   Der Rat erteilt dem Bürgermeister für die
Eröffnungsbilanz und den Anhang zum
     01.01.2008 uneingeschränkte Entlastung."
Die Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt die Grundlage für die durch den Rat zu treffende Entscheidung über die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Schwelm sowie die Entlastung des Bürgermeisters dar.
Â
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz und den Anhang zum 01.01.2008 gem. § 92 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.
2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister für die Eröffnungsbilanz und den Anhang zum 01.01.2008 gem. § 92 Abs. 1 S. 2 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.
Anlage 1 „Eröffnungsbilanz“
(77 Seiten)
Anlage 2 „Gegenüberstellung
der Entwürfe“ (4 Seiten)