Betreff
Hauptstraße 159 - Aufhebung von Kurzzeitparkplätzen
Vorlage
091/2010
Aktenzeichen
FB 5/6 Sd
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Der AUS hat in seiner Sitzung am 03.06.2009 (s. SV 113/2009) die Einrichtung von 4 Kurzzeitparkplätzen in Höhe des Hauses Hauptstraße 159 beschlossen. Ein Anlieger der Hauptstraße hatte dies beantragt, um für die geplante gewerbliche Vermietung im Erdgeschoss Kundenparkplätze anbieten zu können. Die Verwaltung hatte nach erfolgter Prüfung keine Bedenken gegen die Einrichtung von 4 Kurzzeitparkplätzen gehabt.

 

Die Beschilderung ist am 07.08.2009 umgesetzt worden. Seit dem ist es zu keiner Vermietung des Ladenlokals gekommen und scheint wohl auch nicht in Aussicht zu stehen. Somit ist aus Sicht der Verwaltung die Geschäftsgrundlage für die damalige positive Entscheidung zur Einrichtung der Kurzzeitparkplätze entfallen. Die Kurzeitstellplätze werden erkennbar nicht nachgefragt und Anwohner bemängeln, dass sie die Kurzzeitparkplätze tagsüber nicht nutzen können.

 

Deshalb beabsichtigt die Verwaltung, die betreffenden Kurzzeitparkplätze wieder aufzuheben. Zwar liegt gemäß der neuen Zuständigkeitsordnung für den Rat und seine Ausschüsse, die Rücknahme der Beschilderung nun nicht mehr in der Zuständigkeit des AUS. Dennoch möchte die Verwaltung, aufgrund der erst kürzlich beschlossenen Einrichtung der Kurzzeitparkplätze, den AUS vorab über die beabsichtigte Änderung in Kenntnis setzen.Â