Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen am 04.05.2010
Vorlage
086/2010
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.03.2010, hier eingegangen am 31.03.2010,  hat die AVU  Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen zu der  am 04.05.2010 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

1. Vorlage des geprüften  Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

 

Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor.

Die Bilanz der AVU AG  zum 31.12.2009 schließt wie folgt ab:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €     321.110 T €

(Vorjahr 318.203 T €)

darin gezeichnetes Kapital 36.864 T €

(Vorjahr 36.864  T €).

 

Die Gewinn -  und Verlustrechnung  der AVU  AG für die Zeit vom 01.01.

bis 31.12.2009 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von       12.672 T €

aus (Vorjahr 13.680 T €)

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2009 geprüft und anschließend gebilligt. Der Abschluss ist damit festgestellt.

 

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den  Bilanzgewinn in voller Höhe  zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,88 € je Aktie  auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

 

 

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

 

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk  der mit der Prüfung beauftragten Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf . Es bestehen deshalb keine Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands  und des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

 

 

 

 

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die  Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 und des Konzernabschlusses 2010 zu wählen.

 

6. Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

 

Der Aufsichtsrat der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen hat nach § 7 Ziffer 1 der Satzung der AVU AG in Verbindung mit § 95 Satz 2 AktG 15 Mitglieder und setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1 AktG,  § 1 Abs. 1 DrittelbG zusammen.

10 Mitglieder sind von der Hauptversammlung zu wählen; 5 Mitglieder von den Arbeitnehmern.

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates endet mit der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss 2009 beschließt.

Es sind daher Neuwahlen erforderlich.

Der Aufsichtsrat hat einen Vorschlag zur Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder unterbreitet.

Die Hauptversammlung ist an diesen Vorschlag nicht gebunden.

 

 

7. Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der AVU Serviceplus GmbH

 

Die wirtschaftlichen Aktivitäten der in 2001 gegründeten AVU Serviceplus GmbH sollen erheblich ausgeweitet werden. Das Unternehmen will in Zukunft dezentrale Energieproduktionsanlagen und Energiespareinrichtungen erstellen und betreiben.

Die in diesen dezentralen Anlagen erzeugte Energie , sowie Druckluft, Licht, Wärme und Kälte soll im Geschäfts- und Privatkundensegment vertrieben werden. Eine Ausweitung der Tätigkeit der Gesellschaft auf nahe liegende Geschäftsfelder ist denkbar.

 

Zur Umsetzung dieser Geschäftsfelder wird die Anzahl der Mitarbeiter schrittweise von bisher 2 auf 5-6 Mitarbeiter und maximal 10 Mitarbeiter in 2014 erhöht; ein hauptamtlicher Geschäftsführer wurde bereits zum 01.03.2010 eingestellt. Der Gesellschaftszweck ist entsprechend erweitert und das Eigenkapital des Unternehmens um 900 T€ auf 1 Mio. € erhöht worden.

 

Die Planungsrechnung weist allerdings in den ersten Jahren Anlaufverluste aus, somit ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sinnvoll. Der Vertrag soll rückwirkend zum 01.01.2010 wirksam werden.

Belange außen stehender Gesellschafter müssen nicht berücksichtigt werden, da es sich bei der AVU Serviceplus GmbH um eine 100 % - ige Tochter handelt.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der  AVU und der AVU Serviceplus GmbH zuzustimmen.

                       

                       

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Stadtamtsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU  Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 04.05.2010 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.