Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten -
Vorlage
077/2010
Aktenzeichen
IM Gr.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Etat 2009 stehen bei Buchungsstelle 13.01.04.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ 35.200,00 € zur Verfügung. Durch Verfügung des Kämmerers vom 16.9.2009 wurden bereits 40.174,00 € überplanmäßig für die Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Erstellung eines Teilkonzeptes zum kommunalen Klimaschutz und für die Beauftragung eines Wertgutachtens für die Gebäude Haßlinghauser Str. 9 – 13 a zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung hat im Jahre 2009 die Gebäude-, Elektronik- und Maschinenversi-cherung zum 1.1.2010 europaweit ausgeschrieben. Nach Einschätzung der Verwaltung war die Einschaltung eines Beraters erforderlich. Vereinbart war ein Beraterhonorar von 50 % der Ersparnis im ersten Jahr, max. 30.000,00 € zzgl. MWSt. Die Ersparnis gegenüber 2009 beträgt rd. 83.000,00 €

Da im Rahmen des Vergabeverfahrens ein Rechtsgutachten eingeholt werden musste, deren Kosten je zur Hälfte vom Berater und Versicherer getragen wurden, beläuft sich die Forderung des Beraters auf 34.784,47 €.


Beschlussvorschlag:

Um Aufwendungen des Jahres 2009 periodengerecht verbuchen zu können, werden im Etat 2009 im Ergebnisplan bei Buchungsstelle 01.01.13.543160  „Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten“ überplanmäßig 34.784,47 bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei 13.01.04.522110 „An TBS für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“.