Betreff
Resolution des Ennepe-Ruhr-Kreises und der kreisangehörigen Städte zur kommunalen Haushaltslage
Vorlage
051/2010/1
Aktenzeichen
3 Mü
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Am 11.03.2010 wurde eine zwischen den Hauptverwaltungsbeamten abgestimmte Resolution des Ennepe-Ruhr-Kreises und der kreisangehörigen Städte zur kommunalen Haushaltslage zur Beratung vorgelegt. Diese wurde nach Vorberatung in der Sitzung des Finanzausschusses am 11.03.2010 in der Ratssitzung am 18.03.2010 beschlossen (siehe auch Vorlage 051/2010).

 

Zwischenzeitlich hat der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises am 22.03.2010 eine leicht abgeänderte Fassung beschlossen (Anlage 1 zu dieser Vorlage).

 

Die Änderungen stellen sich folgendermaßen dar:

 

Resolution in der Fassung der Vorlage 051/2010:

 

S. 1 – 2. Spiegelstrich

§         die ebenfalls strukturell und demographisch stark wachsenden Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte werden über die Landschaftsumlage allein von den Städten und Kreisen getragen;.......

 

Resolution in der Fassung des Kreistagbeschlusses vom 22.03.2010

 

  S. 1 – 2. Spiegelstrich

§         die ebenfalls strukturell und demographisch stark wachsenden Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden über die Landschaftsumlage allein von den Städten und Kreisen getragen;.....

 

 

Resolution in der Fassung der Vorlage 051/2010:

 

S. 2 – 4. Spiegelstrich

§         Die Gewerbesteuer, die in der Gemeindefinanzkommission derzeit auf den Prüfstand kommt, ist als zentrale kommunale Einnahmequelle zu erhalten, muss aber in ihrer Grundlage verbreitert und damit verstetigt werden.

 

Resolution in der Fassung des Kreistagbeschlusses vom 22.03.2010

 

  S. 2 – 4. Spiegelstrich

§         Wir fordern Bund und Land auf, neben einer umfassenden Reform der Gemeindefinanzierung, endlich wirksame Maßnahmen gegen die immer bedrohlicher werdende kommunale Krise zu ergreifen.

 

Allerdings erscheint der Forderungskatalog auf der zweiten Seite durch die Änderung unsystematisch. Daher hat der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises mit Schreiben vom 25.03.2010 angeregt den Passus auf der 2. Seite unter Spiegelstrich 4 („Wir fordern Bund und Land auf....“) als eine Art Resümee an den Schluss rücken zu lassen.

 

Die beiden Fassungen der Resolution werden zur Beratung im Finanzausschuss am 15.04.2010 und im Rat am 29.04.2010 vorgelegt.  

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Resolution des Ennepe-Ruhr-Kreises und der kreisangehörigen Städte zur kommunalen Haushaltslage in der Fassung des Kreistagbeschlusses vom 22.03.2010 (Anlage 1) und eine lediglich in der textlichen Reihenfolge geringfügig abgeänderte Fassung (Anlage 2) werden zur Beratung vorgelegt.


Anlage 1: Resolution in der Fassung des Kreistagbeschlusses vom 22.03.10 (2 Seiten)

Anlage 2:  Resolution in der Fassung des Kreistagbeschlusses vom 22.03.10 (2 Seiten) in alternativer Formulierung