Betreff
Kategorisierung und Priorisierung der im Haushaltsplan 2010/2011 für das Haushaltsjahr 2010 veranschlagten Investitionen (Prioritätenliste)
Vorlage
075/2010
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Nach § 82 Abs.2 GO NW darf die Stadt Schwelm im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Kredite nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde aufnehmen.

Die Stadt Schwelm hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen beizufügen (Prioritätenliste).

Für diese Liste hat das Innenministerium ein verbindliches Muster vorgelegt.

Darin soll bei der Setzung der Prioritäten wie folgt differenziert werden:

 

Bereich I mit voll rentierlichen Investitionsmaßnahmen (kostenrechnende Einrichtungen)

 

und

 

Bereich II mit – teilweise – oder vollständig unrentierlichen Investitionsmaßnahmen. Innerhalb dieses Bereiches können die Vorhaben drei Kategorien zugeordnet werden, wobei die Kategorien eine Rangfolge der „Unabweisbarkeit“ wiedergeben sollen. Folgende Kategorien sind vorgegeben:

 

Kategorie 1:

Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, Beispiele: Verkehrssicherungsmaßnahmen und Schulbau).

 

Kategorie 2:

Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.

 

Kategorie 3:

Weitere Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.

 

Die als Anlage beigefügte Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2010 berücksichtigt bei der Priorisierung  aktuelle Entwicklungen bezüglich der Dringlichkeit der Maßnahmen und stellt dar, bei welchen Maßnahmen es sich um Fortsetzungsmaßnahmen handelt.

 

Sie ist der Kommunalaufsicht zusammen mit dem entsprechenden Ratsbeschluss für die Erteilung  einer  Kreditgenehmigung für 2010 vorzulegen.

 

Die Prioritätenliste für 2011 ist im Rahmen der Erstellung des 1. Nachtrags zum Haushalt 2010/2011 fortzuschreiben und der Bezirksregierung vorzulegen.

Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt nur die Prioritätenliste 2010 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vorgeschlagenen Kategorisierung und Priorisierung der im Haushaltsplan 2010/2011 für 2010 vorgesehenen Investitionen wird zugestimmt.

 

 


1 Anlage – 4 Seiten - Prioritätenliste