Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - An TBS AöR für Energiekosten
Vorlage
073/2010
Aktenzeichen
5/6 - 6.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Datum 11.02.2010 haben die Technischen Betriebe Schwelm AöR der Stadt Schwelm als zuständigen Straßenbaulastträgerin die Jahresabrechnung 2009 für die Energiekosten der Straßenbeleuchtung vorgelegt. Die Abrechnung für das Produkt „Gemeindestrassen“ schließt mit einem für 2009 insgesamt zu zahlenden Betrag von 87.017,71 €. Bei der Buchungsstelle 12.01.01.528111 – An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung – stehen für das Haushaltsjahr 2009 aber nur Mittel von 75.750,00 € zur Verfügung, sodass sich ein Fehlbetrag von 11.267,71 € ergibt.

 

Abgesehen von normalen Schwankungen beim Energiebedarf, erklären sich die Mehrkosten nach Auskunft der Technischen Betriebe Schwelm AöR im wesentlichen durch jährlich unterschiedliche Ablesetermine der Stromzähler durch die AVU. Hierdurch ergeben sich unterschiedlich lange Abrechnungszeiträume und in der Folge Schwankungen in der gelieferten und durch die AVU in Rechnung gestellten Energiemenge. Aufgrund vertraglicher Verpflichtungen gegenüber der AVU ist die geforderte Zahlung unabweisbar.

 

Der vorstehend dargestellte Mehrbedarf war zum Zeitpunkt der Kalkulation des Etatansatzes für 2009 noch nicht absehbar. Der Etatansatz muss daher um 11.267,71 € überschritten werden. Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 12.01.01.522116 – An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung – in ausreichender Höhe zur Verfügung.


Beschlussvorschlag:

Bei der Buchungsstelle 12.01.01.528111  – An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung – werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 11.267,71 € für das Haushaltsjahr 2009 bewilligt.

Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 12.01.01.522116 – An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung – gewährleistet.


Finanzielle Auswirkungen:

keine