Betreff
2. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Schwelm vom 15.12.2000
Vorlage
069/2010
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Hundesteuer wurde in Schwelm zuletzt zum 01.01.2001 erhöht.

 

Seitdem sind die jährlichen Steuersätze konstant geblieben und stellen sich wie folgt dar:

 

  für die Haltung eines Hundes                    92,00 €,

  für die Haltung von 2 Hunden                   110,00 €   je Hund,

  für die Haltung von 3 und mehr Hunden   129,00 €   je Hund.

                       

 

Die Stadt Schwelm hat seit dem Jahr 2002  keine Erhöhung der Hundesteuern vorgenommen. Vielmehr wurden in Schwelm in den Jahren 2004 und 2007 vor allem im Sinne der Steuergerechtigkeit Hundebestandsaufnahmen durchgeführt, die im Ergebnis zu entsprechenden Mehreinnahmen geführt haben.

 

Im Rahmen der erforderlichen Haushaltskonsolidierung schlägt die Verwaltung vor, die jährlichen Hundesteuersätze vom 01.01.2011 an wie folgt anzuheben:

 

für die Haltung

 

eines Hundes:                                      von   92,00  auf  100,00 €,   Steigerung 8,00 €                                                                                                                       jährlich,

 

von 2 Hunden:                   je Hund von 110,00  auf  120,00 €,   Steigerung 10,00 €  

                                                                                                     jährlich je Hund,

 

von 3 und mehr Hunden:   je Hund von 129,00  auf  140,00 €,   Steigerung 11,00 €

                                                                                                     jährlich je Hund.

 

Mit dieser Erhöhung wäre auf der Grundlage des Hundebestandes zum 31.12.2009 (1.102 „Ersthunde“, 189 „Zweithunde“, 28 „Dritthunde“) ab 2011 ein Mehraufkommen

bei der Hundesteuer von rd. 11.000 € jährlich zu erzielen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der 2. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Schwelm vom 15.12.2000 wird entsprechend dem der Vorlage der Verwaltung 069/2010 beigefügten Entwurf beschlossen.


Anlage 1 – (1 Seite)  2. Nachtrag (Entwurf) zur Hundesteuersatzung