Betreff
1. Änderung des Landesentwicklungsplanes -Energieversorgung- Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 14 Abs. 2 Landesplanungsgesetz und öffentliche Auslegung der Planänderung gemäß § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz
Vorlage
067/2010
Aktenzeichen
FB 5/6/Le
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Verfahren

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Februar 2010 beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gemäß § 10 ROG i.V. m. § 14 LPlG NRW durchzuführen.

Die 1. Änderung des LEP NRW umfasst räumlich die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens und sachlich das Kapitel D.II., Energieversorgung.

Die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen können während der Auslegungsfrist zum Planentwurf, der aus der Begründung, dem Entwurf der LEP-Änderung und dem Umweltbericht besteht, Stellung nehmen.

Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des LEP NRW erfolgt innerhalb von 4 Monaten in der Zeit vom 22. März bis einschließlich 11. Juni 2010. Die 1. Änderung des LEP NRW steht auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wirtschaft.nrw.de) zum Download bereit.

Des Weiteren liegen die Planunterlagen bei dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, den Regionalplanungsbehörden, den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einsicht öffentlich aus (vgl. auch Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – 324-30.61.05.02 – vom 11.2.2010).

Die Kreisverwaltung hat der Stadt Schwelm mit Schreiben vom 12.03.2010 die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.06.2010 eingeräumt, die Eingang in die Bündelungsstellungnahme des Kreises finden könnte.

 

 

 

 

 

 



Inhalte der Planänderung

 

Mit der 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW  sollen im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen die planerischen Voraus-setzungen geschaffen werden für:

1.      den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien

2.      die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung und

3.      die Erneuerung des Kraftwerksparks

 

Aus der Sicht der Verwaltung ist eine Betroffenheit der Stadt Schwelm nicht gegeben, da der nächstgelegene festgesetzte Kraftwerksstandort sich in Herdecke befindet. Der Landesentwicklungsplan sichert zudem diesen Kraftwerksstandort nur planerisch, über etwa erfolgende Änderungen oder Umbauten der Anlage trifft er keine Aussagen.  Es kann lediglich festgehalten werden, dass die in der 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes festgeschriebenen Ziele und deren Umsetzung im höchsten Grade zeitgemäß und zu begrüßen sind.

Aus diesem Grunde beabsichtigt die Verwaltung, keine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.

Dieser Verwaltungsvorlage ist das Anschreiben der Kreisverwaltung als Anlage beigefügt.

Den Fraktionen wird jeweils ein Druckexemplar der 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW –Energieversorgung- zugeleitet. Darüber hinaus verweist die Verwaltung auf den o.g. Pfad zum Download.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Schreiben der Kreisverwaltung vom 12.03.2010