Sachverhalt:
Verfahren
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2.
Februar 2010 beschlossen, das Verfahren zur 1. Änderung des
Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gemäß § 10 ROG i.V. m. §
14 LPlG NRW durchzuführen.
Die 1. Änderung des LEP NRW umfasst räumlich die
gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens und sachlich das Kapitel D.II.,
Energieversorgung.
Die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen
können während der Auslegungsfrist zum Planentwurf, der aus der Begründung, dem
Entwurf der LEP-Änderung und dem Umweltbericht besteht, Stellung nehmen.
Die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des LEP NRW
erfolgt innerhalb von 4 Monaten in der Zeit vom 22. März bis einschließlich 11.
Juni 2010. Die 1. Änderung des LEP NRW steht auch auf den Internetseiten des
Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen (www.wirtschaft.nrw.de) zum Download bereit.
Des Weiteren liegen die Planunterlagen bei dem
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes
Nordrhein-Westfalen, den Regionalplanungsbehörden, den Kreisen und kreisfreien
Städten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einsicht öffentlich aus (vgl. auch
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie –
324-30.61.05.02 – vom 11.2.2010).
Die Kreisverwaltung hat der Stadt Schwelm mit
Schreiben vom 12.03.2010 die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.06.2010
eingeräumt, die Eingang in die Bündelungsstellungnahme des Kreises finden
könnte.
Inhalte
der Planänderung
Mit der 1. Änderung des
Landesentwicklungsplanes NRWÂ sollen im
Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen die
planerischen Voraus-setzungen geschaffen werden für:
1.
den Ausbau der Nutzung
erneuerbarer Energien
2.
die verstärkte Nutzung
der Kraft-Wärme-Kopplung und
3.
die Erneuerung des
Kraftwerksparks
Aus der Sicht der
Verwaltung ist eine Betroffenheit der Stadt Schwelm nicht gegeben, da der
nächstgelegene festgesetzte Kraftwerksstandort sich in Herdecke befindet. Der
Landesentwicklungsplan sichert zudem diesen Kraftwerksstandort nur planerisch,
über etwa erfolgende Änderungen oder Umbauten der Anlage trifft er keine
Aussagen. Es kann lediglich
festgehalten werden, dass die in der 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes
festgeschriebenen Ziele und deren Umsetzung im höchsten Grade zeitgemäß und zu
begrüßen sind.
Aus diesem Grunde
beabsichtigt die Verwaltung, keine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.
Dieser Verwaltungsvorlage
ist das Anschreiben der Kreisverwaltung als Anlage beigefügt.
Den Fraktionen wird
jeweils ein Druckexemplar der 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW
–Energieversorgung- zugeleitet. Darüber hinaus verweist die Verwaltung auf den
o.g. Pfad zum Download.
Schreiben
der Kreisverwaltung vom 12.03.2010