Sachverhalt:
Mit Vorlagen Nr. 25/2006 (JHA-Sitzung am 20.2.06), Nr. 76/2007 (JHA-Sitzung am 7.5.07) und Nr. 89/2008 (JHA-Sitzung am 26.5.08) ist bisher über die Erweiterung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren berichtet worden. Inzwischen wurde den AWO-Kindertagesstätten „Zamenhofweg“ und „Am Loh“ das Gütesiegel „Familienzentren NRW“ verliehen. Im Kindergartenjahr 2009/2010 wollen sich die Evang. Kita „Arche“ als Einzeleinrichtung und der Kinderhort der Stadt Schwelm, Markgrafenstr., die Kindertagesstätte-Stadtmitte-, Märkische Str., und die Kindertagesstätte Mühlenweg als Verbund-Familienzentrum zertifizieren.
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Das Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI) hat am
08.01.2010 einen Erlass zum weiteren Ausbau der Förderung von Familienzentren
im Kindergartenjahr 2010 / 2011 veröffentlicht.
Es besteht für Schwelm nun
die Möglichkeit, in diesem Jahr eine weitere Kindertagesstätte auszuwählen, die
sich zum Familienzentrum weiterentwickeln soll.
Die Auswahl der
Familienzentren soll maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch die Kreise und Kommunen erfolgen. Gemeinsam mit
den freien Trägern kann die Entwicklung vor Ort gestaltet werden.
Der örtliche
Jugendhilfeausschuss wählt durch Beschluss geeignete Einrichtungen aus.
Dabei soll/en gemäß Erlass
·
die bestehenden
sozialräumlichen Bedingungen Berücksichtigung finden;
·
auf die bereits
vorhandene gute Infrastruktur an Einrichtungen und die Angebote zur Förderung
von Kindern und zur Unterstützung von Familien in den Kommunen aufgebaut
werden;
·
eine angemessene
regionale Verteilung erfolgen;
·
die Sicherstellung der
Trägervielfalt vor Ort gewährleistet sein.
Das Landesjugendamt und das Ministerium erwarten bis zum 1.6.2010 die Benennung der Einrichtungen für die nächste Ausbaustufe.
Alle Träger von
Tageseinrichtungen für Kinder in Schwelm wurden im Februar 2010 um Mitteilung
gebeten, ob sich eine in ihrer Trägerschaft befindliche Einrichtung für die
Weiterentwicklung zum Familienzentrum bewerben möchte.
Für das Kindergartenjahr 2010
/ 2011 haben daraufhin folgende Einrichtungen Interesse angemeldet:
·
AWO „Oelkinghauser Straße“
·
Kath. Kindergarten „St.
Marien“ , Marienweg 5
·
Kath. Kindergarten
„Heilig Geist“, Sedanstr. 18
·
Evang. Kindergarten
„Unterm Regenbogen“, Kiefernweg 2-4.
Die beiden kath.
Einrichtungen wollen eventuell ein Verbund-Familienzentrum konstituieren.
Vorteil und Ziel eines Verbundes
ist es, vorhandene Kräfte zu konzentrierenÂ
und durch ein gemeinsam und
arbeitsteilig organisiertes Angebot das GütesiegelÂ
„Familienzentrum NRW“ zu
erlangen. Voraussetzung für die Gruppenzertifizierung istÂ
 eine Verbundvereinbarung. Sie muss folgendes enthalten:
- eine von allen Parteien unterschriebene
Auflistung der beteiligten Einrichtungen und Träger,
- eine Übersicht über die Leistungen, die das
Familienzentrum anbietet,
- eine Darstellung darüber, wie die Kooperation der
beteiligten Einrichtungen organisiert werden soll (Zuständigkeit für die
Koordination o.ä.),
- eine Regelung über die Zuständigkeit und
Verwaltung bei den Fördermitteln
     (12.000,-- € insgesamt für alle dem
Verbund angehörenden Einrichtungen).
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Alle Leistungen und
Strukturen eines Verbundes sollen in jeder einzelnen Â
Kindertageseinrichtung
vorgehalten werden (Einrichtungsleistungen / -strukturen).  Für kleine Zielgruppen oder Angebote
außerhalb der Öffnungszeiten ist auch eine
Bündelung des Angebotes in
einer beteiligten Einrichtung möglich (Verbundleistungen /
-strukturen).
Die Entwicklung von Konzepten
und Kooperationsvereinbarungen für das Familienzentrum gelten hingegen als
Gemeinschaftsleistungen / -strukturen.
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Nach den Kriterien für das
Gütesiegel sind
Leistungen des Familienzentrums
·
Bereithalten von
Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien
·
Förderung von
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
·
Unterstützung bei der
Vermittlung und Nutzung der Kindertagespflege
·
Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
     Strukturen des
Familienzentrums
·
Ausrichtung des
Angebotes am Sozialraum
·
Aufbau einer
verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit
den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt
·
Bekanntmachung des
Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation
·
Sicherung der Qualität
des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt nach Beratung.