Betreff
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren
Vorlage
042/2010
Aktenzeichen
FB 4/51- 10
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Vorlagen Nr. 25/2006 (JHA-Sitzung am 20.2.06), Nr. 76/2007 (JHA-Sitzung am 7.5.07) und Nr. 89/2008 (JHA-Sitzung am 26.5.08) ist bisher über die Erweiterung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren berichtet worden. Inzwischen wurde den AWO-Kindertagesstätten „Zamenhofweg“ und „Am Loh“ das Gütesiegel  „Familienzentren NRW“ verliehen. Im Kindergartenjahr 2009/2010 wollen sich die Evang. Kita „Arche“ als Einzeleinrichtung und der Kinderhort der Stadt Schwelm, Markgrafenstr.,  die Kindertagesstätte-Stadtmitte-, Märkische Str., und die Kindertagesstätte Mühlenweg als Verbund-Familienzentrum zertifizieren.

    

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW (MGFFI) hat am 08.01.2010 einen Erlass zum weiteren Ausbau der Förderung von Familienzentren im Kindergartenjahr 2010 / 2011 veröffentlicht.

 

Es besteht für Schwelm nun die Möglichkeit, in diesem Jahr eine weitere Kindertagesstätte auszuwählen, die sich zum Familienzentrum weiterentwickeln soll.

Die Auswahl der Familienzentren soll maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch die  Kreise und Kommunen erfolgen. Gemeinsam mit den freien Trägern kann die Entwicklung vor Ort gestaltet werden.

 

Der örtliche Jugendhilfeausschuss wählt durch Beschluss geeignete Einrichtungen  aus.

Dabei soll/en gemäß Erlass

·         die bestehenden sozialräumlichen Bedingungen Berücksichtigung finden;

·         auf die bereits vorhandene gute Infrastruktur an Einrichtungen und die Angebote zur Förderung von Kindern und zur Unterstützung von Familien in den Kommunen aufgebaut werden;

·         eine angemessene regionale Verteilung erfolgen;

·         die Sicherstellung der Trägervielfalt vor Ort gewährleistet sein.

 

Das Landesjugendamt und das Ministerium erwarten bis zum 1.6.2010 die Benennung der Einrichtungen für die nächste Ausbaustufe.

 

Alle Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Schwelm wurden im Februar 2010 um Mitteilung gebeten, ob sich eine in ihrer Trägerschaft befindliche Einrichtung für die Weiterentwicklung zum Familienzentrum bewerben möchte.

 

Für das Kindergartenjahr 2010 / 2011 haben daraufhin folgende Einrichtungen Interesse angemeldet:

·         AWO  „Oelkinghauser Straße“

·         Kath. Kindergarten „St. Marien“ , Marienweg 5

·         Kath. Kindergarten „Heilig Geist“, Sedanstr. 18

·         Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“, Kiefernweg 2-4.

 

Die beiden kath. Einrichtungen wollen eventuell ein Verbund-Familienzentrum konstituieren.

Vorteil und Ziel eines Verbundes ist es, vorhandene Kräfte zu konzentrieren 

und durch ein gemeinsam und arbeitsteilig organisiertes Angebot das Gütesiegel 

„Familienzentrum NRW“ zu erlangen. Voraussetzung für die Gruppenzertifizierung ist 

 eine Verbundvereinbarung. Sie muss folgendes enthalten:

  • eine von allen Parteien unterschriebene Auflistung der beteiligten Einrichtungen und Träger,
  • eine Ãœbersicht über die Leistungen, die das Familienzentrum anbietet,
  • eine Darstellung darüber, wie die Kooperation der beteiligten Einrichtungen organisiert werden soll (Zuständigkeit für die Koordination o.ä.),
  • eine Regelung über die Zuständigkeit und Verwaltung bei den Fördermitteln

      (12.000,-- € insgesamt für alle dem Verbund angehörenden Einrichtungen).

     

Alle Leistungen und Strukturen eines Verbundes sollen in jeder einzelnen  

Kindertageseinrichtung vorgehalten werden (Einrichtungsleistungen / -strukturen).   Für kleine Zielgruppen oder Angebote außerhalb der Öffnungszeiten ist auch eine

Bündelung des Angebotes in einer beteiligten Einrichtung möglich (Verbundleistungen /

-strukturen).

Die Entwicklung von Konzepten und Kooperationsvereinbarungen für das Familienzentrum gelten hingegen als Gemeinschaftsleistungen / -strukturen.

 

           

Nach den Kriterien für das Gütesiegel sind

Leistungen des Familienzentrums

·         Bereithalten von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Familien

·         Förderung von Familienbildung und Erziehungspartnerschaft

·         Unterstützung bei der Vermittlung und Nutzung der Kindertagespflege

·         Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

      Strukturen des Familienzentrums

·         Ausrichtung des Angebotes am Sozialraum

·         Aufbau einer verbindlichen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Diensten, deren Tätigkeit den Aufgabenbereich des Familienzentrums berührt

·         Bekanntmachung des Angebotes durch zielgruppenorientierte Kommunikation

·         Sicherung der Qualität des Angebotes durch Leistungsentwicklung und Selbstevaluation

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt nach Beratung.