Sitzung: 31.05.2012 Liegenschaftsausschuss *
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Zwischenbericht
Reinigung / Vorlage 101/2012
Zur Berichtsvorlage der Verwaltung
erfolgen zahlreiche Wortmeldungen bzw. Rückfragen aus dem Ausschuss. Unter
anderem bittet Herr Schwunk um Angaben zum Ergebnis der Ausschreibung und um
Mitteilung, ob bereits ein Auftrag vergeben wurde. Herr Striebeck erläutert,
dass entsprechend den Ausführungen in der Vorlage 101/2012 der Auftrag mit
Leistungsbeginn 01.06.2012 vergeben wurde. Weitere Angaben zu den Bietern und
den Angebotssummen bleibt der Behandlung der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil
dieser Sitzung vorbehalten. Insoweit wird auf die Ausführungen zu TOP B 4
verwiesen.
Zur Nachfrage des
Ausschussvorsitzenden nach dem gewählten Vergabeverfahren, stellt Herr
Striebeck dar, dass das gewählte Verfahren der sog. beschränkten Ausschreibung
einschließlich der hierfür erforderlichen Bieterliste in Abstimmung mit dem
Gutachter festgelegt wurde und insoweit von der Einhaltung des nationalen
Vergaberechts auszugehen sei. Ebenso sei im gesamten Verfahren bis hin zur
Auftragsvergabe eine Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung erfolgt. Auf
die diesbezügliche Nachfrage von Herrn Steuernagel teilt Herr Striebeck mit,
dass eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich war, da der
vorauskalkulierte Netto-Auftragswert unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes
von netto 200.000,00 EUR lag. Die Wahl des Vergabeverfahrens sei vom Berater geprüft
und empfohlen worden, so Herr Striebeck weiter. Zu den Vergabeunterlagen
hinterfragt Herr Grüntker die Veranlassung zur Festschreibung des Grenzwertes
von 10 % bezüglich einer eventuellen Über- oder Unterschreitung der
Leistungsvorgaben des Auftraggebers. Die Verwaltung führt dazu aus, dass sie
hierin grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Qualitätssicherung sieht.
Protokollnotiz:
Im Nachgang zur Sitzung wird ergänzend
darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen bei geeignetem Nachweis des
Bieters seiner Leistungsfähigkeit auch eine Überschreitung des vorgenannten
Schwellenwertes gestatten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen,
dass sich die Aussage der Verteuerung um
12 - 13.000,00 EUR ausschließlich auf
die Etatplanungen bezog. Zum Zeitpunkt der Fertigung der Anmeldungen zum Etat
2013 war von Fremdreinigungskosten für 4 Objekte (Turnhalle Grundschule
Möllenkotten, Grundschule Westfalendamm, Turnhalle Westfalendamm und
Feuerwehrgerätehaus Linderhausen) auszugehen.
Vergleicht man das Ausschreibungsergebnis
mit der Vorauskalkulation des Gutachters für die ausgeschriebenen 5 Objekte
bleibt festzuhalten, dass durch die zulässige 10 %ige Unterschreitung der vom
Gutachter vorgegebenen Leistungswerte ein günstigerer Angebotspreis erreicht
werden konnte.
Anschließend bittet Herr Grüntker noch
um Klarstellung, ob die in den Vergabeunterlagen genannten Versicherungssummen
als Jahressummen oder als Deckungssummen je Schadensfall zu verstehen sind. Die
Antwort wird über das Protokoll nachgereicht.
Protokollnotiz:
Die nach der Sitzung erfolgte Prüfung
hat ergeben, dass die in den Vergabeunterlagen genannten Beträge als
Mindest-Versicherungssumme je Schadensfall zu verstehen sind. Die maximal pro
Jahr versicherte Summe ist auf den zweifachen Wert begrenzt. Die geforderten
Mindestsummen werden lt. den vorliegenden Kopien der Versicherungspolicen des
Auftragnehmers erreicht oder überschritten. Folgende Summen sind versichert:
je
Schadensfall max. Jahressumme
Personen-
und Sachschäden 5.000.000 10.000.000
Vermögensschäden 1.000.000 2.000.000
Bearbeitungsschäden 1.000.000 2.000.000
Schlüssel-
und Transponderverlust 300.000 600.000