Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Zwischenbericht Reinigung / Vorlage 101/2012

Zur Berichtsvorlage der Verwaltung erfolgen zahlreiche Wortmeldungen bzw. Rückfragen aus dem Ausschuss. Unter anderem bittet Herr Schwunk um Angaben zum Ergebnis der Ausschreibung und um Mitteilung, ob bereits ein Auftrag vergeben wurde. Herr Striebeck erläutert, dass entsprechend den Ausführungen in der Vorlage 101/2012 der Auftrag mit Leistungsbeginn 01.06.2012 vergeben wurde. Weitere Angaben zu den Bietern und den Angebotssummen bleibt der Behandlung der Vorlage im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung vorbehalten. Insoweit wird auf die Ausführungen zu TOP B 4 verwiesen.

Zur Nachfrage des Ausschussvorsitzenden nach dem gewählten Vergabeverfahren, stellt Herr Striebeck dar, dass das gewählte Verfahren der sog. beschränkten Ausschreibung einschließlich der hierfür erforderlichen Bieterliste in Abstimmung mit dem Gutachter festgelegt wurde und insoweit von der Einhaltung des nationalen Vergaberechts auszugehen sei. Ebenso sei im gesamten Verfahren bis hin zur Auftragsvergabe eine Beteiligung der örtlichen Rechnungsprüfung erfolgt. Auf die diesbezügliche Nachfrage von Herrn Steuernagel teilt Herr Striebeck mit, dass eine europaweite Ausschreibung nicht erforderlich war, da der vorauskalkulierte Netto-Auftragswert unterhalb des maßgeblichen Schwellenwertes von netto 200.000,00 EUR lag. Die Wahl des Vergabeverfahrens sei vom Berater geprüft und empfohlen worden, so Herr Striebeck weiter. Zu den Vergabeunterlagen hinterfragt Herr Grüntker die Veranlassung zur Festschreibung des Grenzwertes von 10 % bezüglich einer eventuellen Über- oder Unterschreitung der Leistungsvorgaben des Auftraggebers. Die Verwaltung führt dazu aus, dass sie hierin grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Qualitätssicherung sieht.

 

Protokollnotiz:

Im Nachgang zur Sitzung wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen bei geeignetem Nachweis des Bieters seiner Leistungsfähigkeit auch eine Überschreitung des vorgenannten Schwellenwertes gestatten.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich die Aussage der Verteuerung um

12 - 13.000,00 EUR ausschließlich auf die Etatplanungen bezog. Zum Zeitpunkt der Fertigung der Anmeldungen zum Etat 2013 war von Fremdreinigungskosten für 4 Objekte (Turnhalle Grundschule Möllenkotten, Grundschule Westfalendamm, Turnhalle Westfalendamm und Feuerwehrgerätehaus Linderhausen) auszugehen.

Vergleicht man das Ausschreibungsergebnis mit der Vorauskalkulation des Gutachters für die ausgeschriebenen 5 Objekte bleibt festzuhalten, dass durch die zulässige 10 %ige Unterschreitung der vom Gutachter vorgegebenen Leistungswerte ein günstigerer Angebotspreis erreicht werden konnte.

 

Anschließend bittet Herr Grüntker noch um Klarstellung, ob die in den Vergabeunterlagen genannten Versicherungssummen als Jahressummen oder als Deckungssummen je Schadensfall zu verstehen sind. Die Antwort wird über das Protokoll nachgereicht.

 

 

Protokollnotiz:

Die nach der Sitzung erfolgte Prüfung hat ergeben, dass die in den Vergabeunterlagen genannten Beträge als Mindest-Versicherungssumme je Schadensfall zu verstehen sind. Die maximal pro Jahr versicherte Summe ist auf den zweifachen Wert begrenzt. Die geforderten Mindestsummen werden lt. den vorliegenden Kopien der Versicherungspolicen des Auftragnehmers erreicht oder überschritten. Folgende Summen sind versichert:

 

                                                              je Schadensfall            max. Jahressumme

Personen- und Sachschäden                5.000.000                           10.000.000

Vermögensschäden                               1.000.000                              2.000.000

Bearbeitungsschäden                            1.000.000                              2.000.000

Schlüssel- und Transponderverlust         300.000                                 600.000