Die Verwaltung berichtet über die geplante abweichende Vereinbarung zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und den kreisangehörigen Städten zur anderweitigen Verteilung der Aufwendungen für kommunale Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II. Eine entsprechende Vorlage wird in den Hauptausschuss und den Rat eingebracht (Nr. 212/2006).