Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Zur Zeit liegen zwei Klagen vor.

Eine beschäftigt sich mit dem in der Straßenreinigungssatzung neu definierten Grundstücksbegriff. Hierbei wird eine wirtschaftliche Einheit als zu veranlagendes Grundstück angesetzt. Diese wirtschaftliche Einheit muss nicht dem Flurstück gemäß Grundbuch entsprechen. So kann eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren Flurstücken bestehen, ebenso wie ein Flurstück mehrere wirtschaftliche Einheiten umfassen kann.

Die zweite Klage behandelt einen möglichen formellen Fehler des Bescheides, der darin bestünde, dass der Bescheid neben der eigentlichen Veranlagung bei der Zahlungsfestsetzung Restforderungen aus Vorjahren ausweist.