Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Herr Stobbe ruft die Tagesordnungspunkte 18 und 18.1 mit den Vorlagen 089/2012 und 089/2012/1 zusammen auf und räumt zunächst der CDU-Fraktion ein, ihren Antrag zu erläutern.

 

Herr Flüshöh leitet ein, dass durch VL 089/2012 über die anstehende Ausschreibung der Stromlieferung informiert und unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages  angeregt werde, Strom aus erneuerbaren Energien auszuschreiben. Den  Sachstand zu den einzelnen teilnehmenden Kommunen finde man im Sachverhalt erläutert.

Angesichts der bestehenden Haushaltssituation vertrete die CDU den Standpunkt, dass die durch Ausschreibung von Normalstrom erzielbare Einsparung der Haushaltskonsolidierung zu Gute kommen sollte. Sicher habe die Politik im Hinblick auf Energiewende eine gewisse Verantwortung, aber diese sollte sie vor Ort zeigen.

Daher habe die CDU-Fraktion unter Punkt 3 ihres Antrags entsprechende Vorschläge dargestellt und halte dies für den sinnvolleren Weg. Die Vorschläge könne man diskutieren, aber die Mittel sollten vor Ort eingesetzt werden.

 

Herr Gießwein weist darauf hin, dass es nicht nur um die Beschaffung von Ökostrom gehe, sondern der Rat dem Bürger gegenüber auch ein Signal setze. Man müsse eine Lehre aus dem Vorfall in Fukushima ziehen. Dabei sei klar, dass man Ökostrom nicht zum Nulltarif erhalten könne. Sogar viele Großfirmen haben bereits auf erneuerbare Energien umgestellt. So hat z.B. Firma Dorma große Einsparungen mit der Umstellung auf Ökostrom erzielt.

Zu der von der CDU angeführten Einsparung gibt Herr Gießwein zu bedenken, dass heute nicht der Beschluss über die Ausgabe von 15.000 € Mehrkosten für Ökostrom anstehe. Bei dem Wert handle es sich ausschließlich um einen Schätzwert basierend auf fiktiven Hochrechnungen. Heute beschließe man lediglich, dass Schwelm 0,05 Ct/kWh Mehrkosten mittrage, falls dies erforderlich werde.

Zu dem Vorschlag 3.a) des CDU-Antrags schlägt Herr Gießwein vor, dass die EN-Agentur sich des Themas annehmen könne und man keine Doppelstruktur hierfür schaffen müsse. Das unter Punkt 3.b)  von der CDU vorgeschlagene Projekt gebe es schon lange in Schwelm. Dies könne wieder angestoßen werden.

Derartige Projekte sollte man seiner Meinung nach nicht alternativ zur Beschaffung von Ökostrom setzen.

 

Herr Schwunk informiert, dass die FDP-Fraktion für die Beschaffung von Ökostrom stimmen werde. Bis 2021 sei die Aufgabe zu bewältigen, Atomstrom durch Neuanlagen auszugleichen. Seiner Auffassung nach wird dieser Forderung nicht schnell genug Rechnung getragen

Im übrigen sollte die Stadt als Vorbild auch die Bürger zur Umstellung auffordern.

 

Herr Striebeck schildert im Überblick, dass die Stadt Schwelm von 2010 auf 2011 ihren Verbrauch um rd. 6 % gesenkt habe, der Preis parallel aber um 6,5 % gestiegen sei. Über die Dauer des 3-jährigen Stromliefervertrages sei der Stromgrundpreis gleich geblieben, die Stromnebenkosten aber angestiegen.

Zur Beschlusslage der anderen Städte informiert er, dass in Sprockhövel zeitgleich die Ratssitzung stattfinde und Schwelm dann die letzte Stadt sei, deren Entscheidung noch ausstehe.

 

Herr Stobbe gibt ebenfalls zu bedenken, dass mit Zahlen gerechnet wurde, die lediglich eine Annahme darstellen. Man wisse weder den Preis des Normalstroms bei Ausschreibung , noch den des Ökostroms. Wenn unabhängig von der Stromlieferung bestimmte Projekte für sinnvoll erachtet werden, sollte man diese nicht in den Kontext zueinander stellen.

 

Herr Kirschner stellt klar, dass man zwischen zwei Dingen unterscheiden müsse. Der Bürger einerseits müsse selbst wissen und entscheiden was er für richtig halte, aber die Stadt Schwelm sei Teil des Systems, das als solches auf den Strommarkt gehe und ein Symbol setzen müsse.

 

Herr Striebeck schlägt vor, sich im Hinblick auf das existierende  Klimaschutzteilkonzept mit Herrn Dr. Drenk von der EN-Agentur in Verbindung zu setzen.


Geänderter Beschluss:

 

Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung des nachstehenden Wertungskriteriums beauftragt, ab dem 01.01.2013 Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit einer Neuanlagenquote (33%) auszuschreiben.

 

Es können sowohl Angebote für Ökostrom ohne Neuanlagenquote (aus sog. „Bestandsanlagen“) als auch Angebote für Ökostrom mit Neuanlagenquote gemäß den genannten Anforderungen unterbreitet werden. Die Schwelle für Mehrkosten von Ökostrom mit Neuanlagenquote wird in den Wertungskriterien wie folgt festgelegt:


Das für das jeweilige Los wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten, die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den in der Liste der Abnahmestellen ausgewiesenen Leistungs- und Verbrauchsdaten ermittelt werden.

 

Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot einzeln ermittelt. Sofern sowohl Angebote zur Lieferung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote als auch Angebote zur Lieferung von Ökostrom mit Neuanlagenquote (mindestens
33 %) vorliegen, die die Anforderungen an die Lieferung von Ökostrom gemäß § XXX Stromliefervertrag erfüllen, wird der Zuschlag auf das Ökostrom-Angebot mit Neuanlagenquote mit den niedrigsten Brutto-Jahresbezugskosten erteilt, wenn die Mehrkosten des günstigsten Ökostrom
-Angebotes mit Neuanlagenquote gegenüber dem günstigsten Ökostrom-Angebot ohne Neuanlagenquote

0,5  ct/kWh (netto) nicht übersteigen.“

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

24

 

dagegen:

12

 

Enthaltungen: