Beschluss: Entgegennahme ohne Beschluss

Herr Stobbe nimmt Bezug auf die in der Anlage zur Vorlage dargestellte Eingabe des Herrn Theis und erklärt, dass der Rat gehalten sei, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme müsse er als Bürgermeister dem Petenten mitteilen. Hierauf habe dieser einen Anspruch.

 

Abstimmen könne man über den Antrag nicht, da ein vom Rat bereits gefasster Beschluss im Raum stehe, der zunächst aufgehoben werden müsse.

 

Der Bürgermeister erkundigt sich, welche Stellungnahme der Rat zu der Eingabe abgeben wolle.

 

Herr Nockemann erkundigt sich nach den im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung angekündigten weiteren Anträgen zu diesem Thema.

 

Herr Stobbe informiert, dass es zwei mündliche Anfragen und eine Anfrage per Email gebe. Dies seien aber weniger konkrete Antragstellungen, sondern vielmehr Anregungen.

 

Einmütigkeit herrscht darüber, dass es keinen Sinn mache, die Eingabe zunächst an den AUS zu verweisen.

 

Herr Philipp vergewissert sich, dass der Antrag deswegen nicht behandeln werden könne, da ein Beschluss vorhanden sei und man sich nicht im laufenden Verfahren befinde.

 

Bürgermeister Stobbe fragt, ob er das Schweigen der Ratsmitglieder so deuten solle, dass man dem Ansinnen des Herrn Theis nicht folgen wolle.

 

Da dem nicht widersprochen wird, erklärt er, dem Petenten eine entsprechende Antwort zukommen zu lassen.