Sitzung: 15.03.2012 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5
Vorlage: 061/2012/2
Beschluss:
1.
Während der Auslegung für die Dauer eines
Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) sind keine
Anregungen eingegangen.
2.
Die während der Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen
Stellungnahmen werden, wie in der Sitzungsvorlage 061/2012 dargestellt,
abgewogen.
3.
Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung
sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NRW) in der zur Zeit
gültigen Fassung wird der Bebauungsplan
Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ der Stadt Schwelm als Satzung und die Begründung
vom 22.02.2012 hierzu beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 29.08.2011) Gemarkung
Schwelm, Flur 24, Flurstücke: 45, 48, 53, 54, 119, 123, 126-129,
152-154, 192, 193, 199 203 teilw., 227-230, 263-265, 307-310. Flur 25,
Flurstücke: 753, 755-758, 789, 790 teilw., 791-795, 806 teilw..
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7
BauGB).
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen
zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
13 |
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dagegen: |
5 |
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Enthaltungen: |
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