Herr Menke berichtet, dass zum 1. Januar 2012 das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten ist; konkrete Aussagen zu den Auswirkungen auf die Arbeit im Jugendamt aber noch nicht gemacht werden können. Nach der Veröffentlichung der Ausführungsverordnungen und den vom Landesjugendamt geplanten Fachtagungen soll der JHA weiter informiert werden.

Auswirkungen auf die präventive Arbeit der Jugendämter, die Familienhebammen und Babybesuche und den Bereitschaftsdienst sind noch unkonkret; werden aber geklärt.


- Kenntnis genommen -