Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Die Wortbeiträge zu den Bebauungsplänen Nr. 92 „Drosselstraße und Nr. 95 „Brauerei“ sind größtenteils ineinander übergegangen und werden im Nachfolgenden zusammengefasst dargestellt.

 

Herr Flüshöh verweist beispielhaft auf die Städte Gevelsberg und Sprockhövel, die viel für ihre Innenstädte tun, um sie nach vorne zu bringen. Gleichermaßen finden zur Zeit in vielen Kommunen Prozesse statt, die Innenstädte zu verändern.

 

Die CDU-Fraktion halte es für wichtig, die Entwicklung der Schwelmer Innenstadt in einem Zusammenhang zu sehen und diese Chance zu nutzen. Am Anfang stehe sicher die Frage, was man in der Innenstadt benötige. Daran werden sich garantiert  noch viele weitere Fragen anschließen und man solle zu dem Thema auf jeden Fall in eine Diskussion treten.

 

Herr Philipp bemerkt, dass man die Diskussion bereits sehr intensiv in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung geführt habe und in dieser verdeutlicht worden sei, dass der Innenstadtbereich im Zusammenhang gesehen werden müsse.

 

Herr Feldmann erläutert, warum die Fraktion DIE LINKE. den Bebauungsplan Drosselstraße anders als den Bebauungsplan zur Brauerei ablehnen werde. Es wurde viel um Gewerbe in der Innenstadt diskutiert, aber nach Auffassung der Fraktion DIE  LINKEN. gehe es in erster Linie um die Menschen, die in der Stadt leben. Immer mehr Familien ziehen in Ballungszentren, weil in diesen Städten Quartiermanagement betrieben würde. Dies sollte auch in Schwelm geschehen.

Der 1. Schritt hierzu sei der Antrag der SPD auf „Sozialraumanalyse“ gewesen.

Die Innenstadt sollte so fort entwickelt werden, dass die Leute nicht wegziehen.

 

Herr Kranz sieht Schwelm in der Konkurrenz zu anderen Städten stehen.

Gevelsberg stelle direkt am Stadteingang kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

Durch den Verkauf der Pestalozzischule incl. des Parkplatzes seien 38 kostenlose Parkplätze verloren gegangen.

 

Herr Kick kritisiert, dass man davon spreche, die Innenstadt im Zusammenhang sehen zu müssen, dies aber bei der Entscheidung zur Umkehrung der Bismarckstraße nicht erfolgt sei.

 

Herr Flüshöh verweist hierzu, dass es in diesem Fall um Flächenentwicklung gehe, auf die er abgestellt habe.

 

Herr Schwunk ist der Auffassung, dass man mit dem Bebauungsplan städtebauliche Ziele vorgeben müsse und nicht nur die Interessen des Investors berücksichtigen dürfe.

Die sich hier bietende Chance, die Stadt attraktiver zu gestalten, müsse genutzt werden.

 

Er führt die neu gegründete Schwelmer Brauereigenossenschaft an, die die Brautradition in Schwelm erhalten wolle und kritisiert, dass die Verwaltung eine begehrte Nutzungsänderung hinsichtlich des Feuerwehrgerätehauses Linderhausen, dass von der GmbH als Lagerfläche für Bier genutzt werden wolle, torpediere.

 

Diesen Vorwurf weist Herr Schweinsberg entschieden zurück. Die Verwaltung torpediere keine Begehren, sondern führe momentan einzig und allein das laufende Baugenehmigungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch.

 

Herr Rüttershoff erläutert, warum er der Vorlage Nr. 008/2012 nicht zustimmen werde.

 

Herr Weidenfeld führt aus, dass sich die Fraktion B’90/Die Grünen bisher zunächst zum Bebauungsplan „Brauerei“ enthalten haben, aber unter Beachtung der von ihnen in der vorgelegten Protokollnotiz dargelegten Überlegungen dem Verfahren nun positiv gegenüber stehen (die Protokollnotiz ist der Niederschrift als Anlage beigefügt).


Beschluss:

 

  1. Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) geändert worden ist, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Brauerei“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.                                  
    Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke 114 tlw., 117, 118, 122, 124, 125, 126, 130, 131, 132, 793, 794, 796, 841 tlw., 842 tlw., 843 tlw., 973, 974, 975, 1034 tlw. sowie Flur 20, Flurstück 566 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist durch eine Bürgerversammlung einzuleiten, in der die Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren ist. Während dieser Veranstaltung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ort und Zeit dieser Veranstaltung wird die Verwaltung zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt geben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

33

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

2