Herr Walter Betz aus der Bergstraße in Schwelm bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 92 „Drosselstraße“. Im Hinblick darauf, dass dort Mischbebauung – also auch Wohnungen – vorgesehen sei, erkundigt er sich, ob die Kinder der Schule weiterhin laut spielen könnten, ohne dass Schallschutzwände aufgestellt werden müssten.

 

Herr Sormund erläutert, dass sich durch den Bebauungsplan keine Änderungen für die Schule und keine Beschränkungen für die Schulkinder ergeben und im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung zu hinnehmbarem Kinderlärm keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden.