Sitzung: 02.02.2012 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 5
Vorlage: 008/2012
Herr Kranz erkundigt sich, warum in der Vorlage unter der Überschrift „Zielkonzept“ die „Sicherung des Brauereistandortes“ aufgeführt werde.
Herr Stobbe bringt in Erinnerung, dass dies der Wunsch der Politik gewesen sei, diesen Standort für die Brauerei zu erhalten und sicher zu stellen, dass dies möglich bleibt.
Herr Feldmann erkundigt sich, was mit dem Begriff „Darlegungskonzept“ unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages gemeint sei.
Herr Sormund erläutert, dass darunter die Anlage 1 zu verstehen sei.
Herr Schwunk hält die Sicherung des Brauereistandortes grundsätzlich für richtig, es aber auch für zwingend erforderlich, in diesem Zusammenhang ein Gesamtkonzept für die Innenstadt aufzustellen. In diesem sollte der gesamte Bereich um die Brauerei herum – wie z.B. der Neumarkt – mit einbezogen werden.
Herr Stobbe verweist hierzu auf das vorhandene Stadtentwicklungskonzept.
Herr Philipp bezieht sich auf die Ausführungen im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung am 31.01.2012 und erklärt, dass er dort die Rücknahme des FDP-Antrages über die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 95 sehr begrüßt habe.
Eine isolierte Betrachtungsweise nur des Brauereigeländes sei gar nicht möglich. Dies habe Herr Lethmate im AUS ausführlich dargestellt.
Herr Feldmann erläutert unter Bezugnahme auf das seinerzeit beschlossene Rahmenplan-Innenstadtkonzept die Beweggründe, warum sich die Fraktion DIE LINKE. der Stimme enthalten werde.
Frau Gießwein teilt mit, dass sich auch die Fraktion B’90/Die Grünen enthalten werde, der alleinige Grund dafür aber sei, dass sie sich innerhalb der Fraktion noch nicht beraten konnten.
Herr Rüttershoff kündigt ebenfalls seine Enthaltung an, da ihm die Planung zu kurz gegriffen sei.
Herr Stobbe weist nochmals darauf hin, dass man sich hier zunächst im Aufstellungsbeschluss befinde, der lediglich die Grenzen darstelle, wie es aussehen könnte.
Beschluss:
- Gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) geändert worden ist, wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Brauerei“ im beschleunigten
Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom
Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und
der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c
BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke 114 tlw., 117, 118, 122, 124, 125, 126, 130, 131, 132, 793, 794, 796, 841 tlw., 842 tlw., 843 tlw., 973, 974, 975, 1034 tlw. sowie Flur 20, Flurstück 566 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist durch eine Bürgerversammlung einzuleiten, in der die Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren ist. Während dieser Veranstaltung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ort und Zeit dieser Veranstaltung wird die Verwaltung zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt geben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
5 |