Sitzung: 02.02.2012 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2
Vorlage: 002/2012
Beschluss:
- Die während der Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen
werden, wie in der Sitzungsvorlage 002/2012 dargestellt, abgewogen.
- Die während der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Sitzungsvorlage
002/2012 dargestellt, abgewogen.
- Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 92 „Drosselstrasse“ der Stadt Schwelm als Satzung und die zugehörige Begründung vom 20. Januar 2009 beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 29.08.2011) Gemarkung
Schwelm, Flur 19, Flurstücke: 153-155, 162, 849, 1037, 1039 tlw. und 1049.
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
16 |
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dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
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