Sitzung: 31.01.2012 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 3
Vorlage: 008/2012
Der unter TOP A 8.1 aufgeführte Antrag der FDP-Fraktion wird kontrovers beraten.
Anschließend beantragt Herr Dilly eine Sitzungsunterbrechung.
Sitzungsunterbrechung: 19:35 Uhr – 19:45 Uhr
Nach Wiedereröffnung der Sitzung durch Herrn Nockemann zieht Herr Dilly den Antrag der FDP zurück.
Dies erfolgt im Hinblick darauf, dass die Verwaltung zugesagt hat, bei der Planung und den daraus abzuleitenden Maßnahmen das Umfeld der Brauerei zu betrachten und zu berücksichtigen.
Anschließend ruft Herr Nockemann zur Abstimmung über Vorlage Nr. 008/2012 auf.
Beschluss:
- Gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) geändert worden ist, wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 95 „Brauerei“ im beschleunigten
Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung gem. § 2 (5) BauGB, vom
Umweltbericht gem. § 21 BauGB, der Angabe gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB und
der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10 (4) BauGB wird abgesehen; § 4c
BauGB ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 19, Flurstücke 114 tlw., 117, 118, 122, 124, 125, 126, 130, 131, 132, 793, 794, 796, 841 tlw., 842 tlw., 843 tlw., 973, 974, 975, 1034 tlw. sowie Flur 20, Flurstück 566 tlw.. Den genauen Geltungsbereich setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7) BauGB.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB für die Dauer von zwei Wochen durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist durch eine Bürgerversammlung einzuleiten, in der die Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren ist. Während dieser Veranstaltung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ort und Zeit dieser Veranstaltung wird die Verwaltung zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt geben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beigefügten Vorentwurfs (Darlegungskonzept) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
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dafür |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
3 |