Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Frau Becker vom Planungsbüro Stadt + Handel stellt den Entwurf des vorliegenden Endberichts zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts im Rahmen einer Power-Point-Präsentation vor. Die aus dem Ausschuss kommenden Fragen (Herr Weidenfeld, Herr Rindermann, Herr Phillipp) werden von Frau Becker zum größten Teil direkt  beantwortet. Lediglich die Beantwortung der Frage Herrn Weidenfelds nach der Definition der sog. „Agglomeration“ muss auf die Niederschrift vertagt werden.

Im Rahmen dessen ist festzuhalten:

Für die Beurteilung einer Agglomeration ist die Definition einer eigenständigen Funktionseinheit im Einzelhandel entscheidend. Eine Verkaufsstelle ist als selbstständiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO  zu behandeln, wenn er über folgende Merkmale verfügt:

·           Eigener Eingang

·           Eigene Anlieferung

·           Eigene Personalräume

·           Muss unabhängig von anderen betrieben geöffnet und geschlossen werden
       können

·           Ohne Bedeutung ist, wer rechtlich oder wirtschaftlich jeweils der Betreiber ist.

(vergl. BverwG , Urteil 4c 14.04 vom 24.11.2005)

Die im Vortrag gezeigten Folien werden dem Protokoll beigefügt.

 

 


Geänderter Beschluss:

 

Dem Entwurf (Stand: 21.12.2011) des Endberichts zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zum Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der im Sachverhalt aufgeführten Nachbarkommunen, Behörden und Institutionen durchzuführen. Den Beteiligten wird eine Frist von einem Monat zur Abgabe der Stellungnahmen gegeben.

 

Zusätzlich zu den in der Vorlage aufgeführten Institutionen wird

·         Haus & Grund Schwelm e.V.

beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

13

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

2