Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1

Herr Schweinsberg teilt mit, dass man die Vorlage auf Wunsch der Politik bislang nicht zur Abstimmung gebracht habe, da zunächst die Gespräche mit den Vertretern des Stadtsportverbandes geführt werden sollten.

 

Frau Nielen habe zum Thema „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) und den hierfür erforderlichen steuerrechtlichen Voraussetzungen im Hauptausschuss am 08.12.2011 umfassend berichtet.

 

Wie seither bekannt, ist für die Anerkennung als BgA die Erzielung jährlicher Einnahmen in Höhe von mindestens 30.678 € zwingend erforderlich. Dieses Einnahmevolumen könne jedoch mit der in Anlage 1 zur Vorlage 212/2011/1 vorgestellten Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten nicht erzielt werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sei die Einführung der BgA aber aus Gründen der Haushaltskonsolidierung zwingend erforderlich. Die Verwaltung schlage daher vor, die in der Entgeltordnung aufgeführten Werte von 1 € auf 2 € und von 0,50 € auf 1 € zu erhöhen. Damit erreiche man jährliche Einnahmen von ca. 33 – 34.000 €.

 

Herr Stobbe weist ergänzend darauf hin, dass der Beschlussvorschlag im Falle des  Einverständnises entsprechend abzuändern sei.

 

Nachdem keine Einwände vorgetragen werden, ruft Herr Stobbe zur Abstimmung über die der Vorlage 212/2011/1 als Anlage beigefügte Entgeltordnung unter Berücksichtigung der abgesprochenen Änderung der dort aufgeführten Entgelte auf.

 


Geänderter Beschluss:

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Entgeltordnung gem. der Anlage zur Vorlage Nr. 212/2011/1 wird mit nachstehender Änderung des § 3 beschlossen:

 

 

§ 3 Höhe der Entgelte

Entgelte werden für eine 60/30minütige Nutzungszeit erhoben.

(Die genannten Entgelte enthalten bereits die Mehrwertsteuer.)


Sportanlage                                                                                                     Entgelt:

1. Sportplatz einschließlich Tribüne und Umkleiden                                2,-/1,- €

2. Einfachsporthallen einschließlich Tribüne und Umkleiden                2,-/1,- €

3. Zweifachsporthallen einschließlich Tribüne und Umkleiden              2,-/1,- €

4. Hallenbad einschließlich Umkleiden                                                      2,-/1,- €

5. Übrige städtische Räume (für Sportzwecke)                                         2,-/1,- €

 

 

Diese Vorlage tritt an die Stelle der bisherigen Vorlage Nr. 212/2011.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

34

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

 

 

Herr Philipp war während der Abstimmung nicht anwesend.