Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Herr Flüshöh betont vorab, dass er nicht in Frage stelle, dass erforderliche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet sei.

Er fragt sich vielmehr, ob man im Hinblick auf den hierzu konkurrierenden Wert „Parkraum“ ausreichende Überlegungen über Alternativlösungen angestellt habe.

Da er eine Beanstandung der Beschlussfassung nicht für sinnvoll erachtet, bitte er um eine Darstellung der Verwaltung zu den einzelnen Parkraumverboten, warum es trotz  Blickwinkel auf eine größtmögliche Parkraumnutzung dort keine andere Lösung geben konnte. Diese Darstellung müsse auch nicht unbedingt bis zur kommenden Ratssitzung vorliegen.

 

Herr Schwunk erklärt, dass er die in der Vorlage benannten Stellungnahmen gerne eingesehen hätte. Derartige Parkverbote müssten für den Bürger nachvollziehbar begründet werden. Dies sei von der Verwaltung nicht geschehen. Seines Erachtens hätte auch die Politik über diese Angelegenheit entscheiden müssen.

Er verlange ebenfalls eine ausführliche Begründung der von der Verwaltung durchgeführten Verbotsmaßnahmen. Wenn die Verwaltung diese bis zum Rat zusage, werde er keinen entsprechenden Antrag stellen.

 

Herr Stobbe verweist auf die zum Thema Sicherheit in der Straßenverkehrsordnung verankerten Regelungen.

 

Herr Kirschner unterstreicht, dass es sich beim Aufstellen von Halteverbotsschildern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung handle. Maßnahmen dieser Art müsse die Verwaltung gegenüber der Politik auch nicht begründen.

Eine Diskussion in der Politik über mögliche Parkbereiche sei nur im Rahmen z.B. eines Verkehrsraumkonzeptes möglich und sinnvoll.

 

Herr Schier schließt sich der Auffassung des Herrn Kirschner mit der Aussage an, dass die Gefahrenabwehr nicht Aufgabe der Politik sein könne. Hierzu gebe es Entscheidungsgrundlagen für die Verwaltung, die in diesem Bereich an Recht und Gesetz gebunden sei.

 

Herr Schweinsberg betont in diesem Zusammenhang, dass er als Dezernent für Ordnung und Sicherheit verpflichtet sei, sich abzeichnende Sicherheitsmängeln durch erforderliche Maßnahmen umgehend abzuwenden.

 

Herr Schwunk kündigt an, einen Prüfauftrag bis zur Ratssitzung einreichen und zur Abstimmung stellen zu wollen.

 

Es schließt sich eine Diskussion über die Frage des Umfangs, den Aufwand und die Sinnhaftigkeit einer weiteren Prüfung der umgesetzten Maßnahmen durch die Verwaltung an.

 

Abschließend behält sich Herr Schwunk eine entsprechende Antragstellung bis zur Ratssitzung nach Erkundigung über den Prüfungsaufwand vor.

 

Anschließend stellt er den Antrag auf Vertagung in den Rat.

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

9

 

dagegen:

8

 

Enthaltungen:

1