Sitzung: 17.11.2011 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)
Vorlage: 199/2011/1
Herr Fl?sh?h erkl?rt, dass ihm der unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages erw?hnte Mehrwert nicht so ganz ersichtlich sei und beantragt getrennte Abstimmung ?ber Punkt 1 und 2 der Vorlage.
Herr Schwunk erkundigt sich, ob man f?r 2012 schon konkret sagen k?nne, wie sich die ?nderung auswirke.
Der B?rgermeister erl?utert, dass der bestehende Verteilungsschl?ssel nur f?r ein Jahr bestimmt werde und dann von den Mitgliedern neu zu diskutieren sei.
Erste hierzu gef?hrte Gespr?che zeichnen jedoch ab, dass sich die Situation f?r Schwelm positiver darstellen werde.
Herr Stobbe sichert der Politik eine zeitnahe Information ?ber den ausgehandelten Verteilerschl?ssel zu.
Anschlie?end ruft er unter Bezugnahme auf den Antrag des Herrn Fl?sh?h zur Abstimmung ?ber Punkt 1 des Beschlussvorschlages auf.
Beschluss:
Zu
1.)
Die Satzung des
Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-S?d in der Fassung der 5.
?nderungssatzung vom 7. Juni 2010 wird wie folgt ge?ndert:
? 12 Abs. 4 erh?lt
folgende Fassung:
Soweit der Finanzbedarf des Zweckverbandes nicht aus Teilnehmergeb?hren und sonstigen Einnahmen gedeckt wird, erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage.
Die Verteilung der j?hrlichen Umlage wird auf der Basis der
bisherigen bis zum Jahr 2010 festgelegten Verbandsumlage zwischen den
Mitgliedsst?dten f?r das Jahr 2011 fortgeschrieben:
Stadt
Breckerfeld??????????????????????????????????? 3,54%
Stadt
Ennepetal??????????????????????????????????? 16,42%
Stadt
Gevelsberg????????????????????????????????? 38,62%
Stadt
Schwelm????????????????????????????????????? 27,05%
Stadt
Sprockh?vel??????????????????????????????? 14,37%
Die
Umlage wird f?llig in gleichen Teilbetr?gen am 01.02. und 01.08.
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
Dann bittet er um Abstimmung ?ber Punkt 2 des Beschlussvorschlages.
Beschluss:
Zu
2.)
Die Satzung des
Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-S?d in der Fassung der 5.
?nderungssatzung vom 7. Juni 2010 wird wie folgt ge?ndert:
? 12 Abs. 5 erh?lt
folgende Fassung:
F?r die Wirtschaftsf?hrung und das Rechnungswesen des
Zweckverbandes finden die Vorschriften ?ber die Wirtschaftsf?hrung und das
Rechnungswesen der Eigenbetriebe sinngem?? Anwendung. Er f?hrt seine Rechnung
nach den Regeln der kaufm?nnischen doppelten Buchf?hrung. Die Buchf?hrung
entspricht den handelsrechtlichen Grunds?tzen.
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Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |
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daf?r |
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dagegen: |
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Enthaltungen: |
5 |
Der Beschluss gilt als Dringlichkeitsentscheidung gem?? ? 60 Abs.1 Satz 1 GO NRW.
